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STEUER/1243: Bauernverband gegen überzogene Versicherungsteuer für Ernteversicherungen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. August 2012

DBV gegen überzogene Versicherungsteuer für Ernteversicherungen

Bauernverband wendet sich an finanz- und agrarpolitische Sprecher im Bundestag



Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich wegen der geplanten Versicherungsteuer auf landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherungen an die finanz- und agrarpolitischen Sprecher der Bundestags-Fraktionen gewandt. Hintergrund sind vorgesehene Änderungen durch das Verkehrsteueränderungsgesetz, das demnächst im Bundestag beraten wird.

"Zunehmende Wetterextreme stellen eine immer stärkere Bedrohung für die Landwirtschaft dar. Sprichwörtlich kann die Ernte und damit der Ertrag eines ganzen Jahres verhagelt werden. Deshalb werden heute etwa zwei Drittel der Ackerflächen gegen Hagelschlag versichert. Das reicht aber in Zukunft nicht mehr aus", schrieb der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, an die Abgeordneten. Gegen weitere Wetterrisiken wie Sturm, Starkregen, Spätfrost, Auswinterung, Überschwemmung oder Trockenheit müssten Bauern sich besser absichern. Die hierdurch verursachten Schäden beliefen sich auf das Fünffache des durch Hagel hervorgerufenen Ertragsausfalls. Deshalb benötigen landwirtschaftliche Betriebe kombinierte Versicherungslösungen, sogenannte Mehrgefahrenversicherungen.

Der Fiskus plane bei Mehrgefahrenversicherungen allerdings die Hand sehr weit aufzuhalten, so dass sich nur wenige Betriebe diese sinnvolle Absicherung leisten könnten. So soll im Verkehrsteueränderungsgesetz festgeschrieben werden, dass bei Ergänzung einer Hagelversicherung um weitere Risiken insgesamt eine Versicherungsteuer von 19 Prozent des Versicherungsbeitrags anzuwenden ist. Traditionell wird die Hagelversicherung aber mit 0,2 Promille der Versicherungssumme besteuert. Eine in einer Mehrgefahrenversicherung enthaltene Hagelversicherung soll laut Gesetzentwurf nur noch dann nach der geringeren Versicherungssumme besteuert werden, wenn sie in einem selbstständigen Vertrag abgeschlossen wird. Dies sei realitätsfremd, kritisiert der DBV, da nur durch die Bündelung verschiedener Risiken in einer Versicherung bezahlbare Versicherungsprämien angeboten werden können. Auch im europäischen Vergleich sei diese Lösung nicht akzeptabel, da in den meisten EU-Ländern überhaupt keine Versicherungsteuer für die Absicherung gegen Wetterrisiken anfällt und vielfach sogar staatliche Zuschüsse zu solchen Versicherungen gewährt werden. Deshalb ist es dringend geboten, entsprechend der Forderung des Bundesrates die bewährte Hagelversicherungsbesteuerung auf Mehrgefahrenversicherungen anzuwenden, um dadurch die eigenverantwortliche Risikovorsorge in der Landwirtschaft zu fördern, so Hemmerling abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. August 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2012