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TELEKOMMUNIKATION/639: Entgelte für den Zugang zur Anschlußinfrastruktur der Deutschen Telekom AG (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 26. März 2010

Bundesnetzagentur legt Entgelte für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG fest

Kurth: "Entscheidung schafft Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglicht die geforderten Koinvestitionen"


Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom AG (DT AG) Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, den speziellen Kabelverzweigern, die in grauen Kästen an öffentlichen Straßen und Wegen untergebracht sind, beträgt nun 113,94 Euro. Die DT AG hatte in ihrem Antrag hierfür 173,32 Euro monatlich angesetzt. Der nun festgelegte Preis von 113,94 Euro bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der DT AG, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der DT AG durch Wettbewerber wurde auf 0,12 Euro festgesetzt. Hierfür hatte die DT AG ein monatliches Überlassungsentgelt von 0,43 Euro beantragt. Ursache für die von der Bundesnetzagentur vorgenommene deutliche Kürzung gegenüber dem Antrag der DT AG ist insbesondere eine effizienzbezogene Modellierung des Investitionswertes anhand des analytischen Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Hinblick auf die Trassenführung und Nachfragebündelung. Derartige Optimierungen waren wegen der Verwendung von Wiederbeschaffungspreisen geboten. Die Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten wiederum gewährleistet gegenüber einem Rückgriff auf historische Kosten hinreichende Investitionsanreize, nicht zuletzt in neue Technologien.

"Die jetzt festgelegten Entgelte sorgen für Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglichen die von allen Seiten geforderten Koinvestitionen. Die Entscheidungen sind daher ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. Die festgelegten Entgelte ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungskosten setzen die Entgelte Anreize für effiziente Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur. Darüber hinaus erlauben sie der Deutschen Telekom AG eine auskömmliche Zweitverwendung ihrer bereits vorhandenen Infrastruktur", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bereits Anfang Dezember 2009 hatte die Bundesnetzagentur in einer ersten Entscheidung die technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DT AG Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können alternative Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der DT AG einbauen. Ferner muss die DT AG den Wettbewerbern ermöglichen, selbst Glasfaserleitungen in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Anlagen zu betreten.

"Beide Seiten haben immer wieder beteuert, den Breitbandausbau in Deutschland zügig vorantreiben zu wollen. Jetzt, da alle Voraussetzungen auf dem Tisch liegen, erwarte ich sowohl von der Deutschen Telekom AG als auch von den Wettbewerbern, dass sie die von uns in der letzten Zeit getroffenen Entscheidungen im Interesse der Verbraucher schnell umsetzen. Es wäre bedauerlich, wenn die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung beim Breitbandausbau durch gerichtliche Auseinandersetzungen unnötig verzögert würden", betonte Kurth.

Neben den monatlichen Überlassungsentgelten für die Mitnutzung der Multifunktionsgehäuse und der Kabelleerrohre der DT AG sind in der ergangenen Entscheidung weitere Entgelte für die Zugangsgewährung, wie etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, festgelegt worden. Auch diese Entgelte wurden gegenüber dem Entgeltantrag der DT AG zum Teil deutlich gekürzt.

Die Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet. Die nach Aufwand genehmigten Entgelte wird die Bundesnetzagentur bereits Ende dieses Jahres einer erneuten Überprüfung unterziehen, um auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen, dann möglichst pauschalierte Entgelte festlegen zu können.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. März 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2010