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TELEKOMMUNIKATION/645: Netzagentur geht gegen unerlaubte Telefongewinnversprechen vor (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 14. Mai 2010

Bundesnetzagentur greift bei neuer Welle unerlaubter Telefongewinnversprechen durch


Die Bundesnetzagentur hat heute wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Damit hat sie umgehend auf Beschwerden von Verbrauchern reagiert, die ihr heute Vormittag bekannt wurden. In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets bzw. von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau Lara Stern die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur zu der missbräuchlich eingesetzten Rufnummer (0)9005 673 400 ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010 erlassen. Den Netzbetreibern ist es danach untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer ab dem 12. Mai 2010 in Rechnung zu stellen bzw. nach bereits erfolgter Rechnungslegung die Inkassierung dieser Forderungen zu betreiben.

Neben der bereits zum Einsatz gekommenen Rufnummer (0)9005 673 400 hat die Bundesnetzagentur auch die Abschaltung aller weiteren (0)900er Rufnummern des Turiner Diensteanbieters verfügt. Durch die präventive Abschaltung dieser neun Rufnummern schiebt die Bundesnetzagentur bereits jetzt möglichen künftigen Wellen von Gewinnanrufen über diese Rufnummern einen Riegel vor.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Mai 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2010