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TELEKOMMUNIKATION/701: Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Schleswig-Holstein erfüllt (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 28. Dezember 2011

Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Schleswig-Holstein erfüllt

Kurth: "Hälfte der dreizehn Bundesländer versorgt"


Zum Jahresschluss haben die Mobilfunkunternehmen die Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Schleswig-Holstein erfüllt. Damit folgt Schleswig-Holstein als siebtes Bundesland Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, können die von ihnen im 800 MHz Bereich ersteigerten Frequenzen nun auch in diesem Bundesland frei nutzen.

"Anderthalb Jahre nach der Versteigerung der 800-MHz-Frequenzen ist der Breitbandausbau so weit vorangeschritten, dass bereits in der Hälfte der insgesamt dreizehn mit Breitband unterversorgten Bundesländer die Versorgungsauflagen erfüllt sind. Ich gehe daron aus, dass die Netzbetreiber den Netzausbau auch im kommenden Jahr zur Verbesserung der Breitbandversorgung weiter vorantreiben werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.

Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflage erfüllt ist, können die Zuteilungsinhaber die 800-MHz Frequenzen in dem jeweiligen Bundesland frei nutzen. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Dezember 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2011