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TELEKOMMUNIKATION/715: Neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. Juni 2012

Bundesnetzagentur legt neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung fest



Die Bundesnetzagentur hat heute zwei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Beide Genehmigungen betreffen Vorleistungsprodukte, welche die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Verpflichtungen anbietet.

Zum 1. Juli 2012 wurden zunächst die Entgelte neu genehmigt, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. letzten Meile, für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils einmalig an die Telekom Deutschland GmbH entrichten müssen.

Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom Deutschland GmbH künftig ein Entgelt von 31,01 Euro verlangen. Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig ohne Arbeiten am Kabelverzweiger (KVz) und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 54,17 Euro.

Ebenfalls zum 1. Juli 2012 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. Line Sharing. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom Deutschland GmbH weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,68 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 44,80 Euro.

Die Entgelte können nicht sofort verbindlich in Kraft treten. Deshalb werden die Entgelte ab dem 1. Juli 2012 zunächst vorläufig genehmigt.

Die Entscheidungsentwürfe werden demnächst im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen können. Erst im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden. Die Entgelte sollen für zwei Jahre gelten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Juni 2012
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2012