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TELEKOMMUNIKATION/815: Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen veröffentlicht (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 20. Dezember 2016

Bundesnetzagentur veröffentlicht Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen

Homann: "Wir treiben die Einführung von 5G voran"


Die Bundesnetzagentur hat heute Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen veröffentlicht. Die Orientierungspunkte identifizieren Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen.

"Wir werden für die nächste Mobilfunkgeneration 5G frühzeitig geeignete Frequenzen zur Verfügung stellen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Damit fördern wir den Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland und ermöglichen Innovationen in den Bereichen Smart City, Smart Factory und Smart Home."

Zukünftige Nutzung der UMTS-Frequenzen

Die Orientierungspunkte adressieren geeignete Frequenzen für die Einführung von 5G. Hierfür können auch die im Jahr 2000 versteigerten UMTS-Frequenzen genutzt werden, die bis Ende 2020 zugeteilt sind. Deshalb ist rechtzeitig über die erneute Bereitstellung zu entscheiden. Daneben werden weitere Frequenzbereiche als Pionierbänder für 5G identifiziert. Auch sie sollen frühzeitig für den Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen bereitgestellt werden.

Bei der Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Frequenzen sind die Interessen von Mobilfunknetzbetreibern, Neueinsteigern, Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern sowie regionalen Anbietern zu berücksichtigen. Die Orientierungspunkte geben daher allen interessierten Unternehmen gleichermaßen die Gelegenheit, ihre Interessen und Nutzungsszenarien vorzutragen.

Bereits im Juli 2016 hatte die Bundenetzagentur einen Frequenz-Kompass zu aktuellen frequenzregulatorischen Handlungsfeldern veröffentlicht. Die Orientierungspunkte enthalten nun einen Überblick über die einzelnen Frequenzbereiche und erste Erwägungen für künftige Frequenzzuteilungen.

Entwicklung des Mobilfunks fördern und fairen Wettbewerb sicherstellen

Die wachsende Nachfrage nach hohen Datenraten in Verbindung mit wachsender Mobilität und technischen Innovationen - z. B. Industrie 4.0, Smart Cities, automatisiertes Fahren und Internet der Dinge - setzt voraus, dass geeignete Frequenzen verfügbar sind. Das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum ist allerdings eine nur begrenzt verfügbare Ressource.

Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, konsistente und stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau mobiler Breitbandnetze zu schaffen und zukunftsgerecht auszurichten, um die Einführung neuer Funktechniken zu ermöglichen. Hierbei müssen neben den Interessen der Nutzer und der Ermöglichung innovativer Technologien auch die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung sowie die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs berücksichtigt werden.

Die Orientierungspunkte sind im Internet veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband

Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1. März 2017 Stellung zu nehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20.12.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2016

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