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UNTERNEHMEN/2587: Ministererlaubnis EDEKA/Tengelmann - Bundeswirtschaftsministerium legt Rechtsmittel ein (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 8. August 2016

Ministererlaubnis EDEKA/Tengelmann: Bundeswirtschaftsministerium legt vollumfänglich Rechtsmittel ein


Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf zur Ministererlaubnis Edeka - Kaiser's Tengelmann vom 12. Juli 2016 sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch zulassungsfreie Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingereicht.

Bundesminister Gabriel: "Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmittel einzulegen. Für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich - auch vor Gericht. Den Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit durch das OLG Düsseldorf weise ich zurück. Für mich ist weder nachvollziehbar, dass zulässige und übliche Gespräche zur sachgemäßen Vorbereitung der von mir ausgesprochenen Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen für die Ministererlaubnis unter Verdacht gestellt werden, noch dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen wird."

Der Beschluss des OLG Düsseldorf betrifft das Eilverfahren, mit dem die Beschwerdeführer REWE und Markant die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Ministererlaubnis beantragt haben. Der Beschluss des OLG Düsseldorf im Eilverfahren hat zur Folge, dass der Zusammenschluss von EDEKA und Kaiser's Tengelmann während des laufenden Gerichtsverfahrens über die Ministererlaubnis nicht vollzogen werden kann.

Das OLG Düsseldorf hatte im Beschluss vom 12. Juli 2016 die Möglichkeit der Beschwerde des Bundeswirtschaftsministeriums nicht zugelassen. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wird nun der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt. Begründet wird dies mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Der Beschluss des OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verfahrensführung im Ministererlaubnisverfahren wirft grundsätzliche Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen und für die es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Hier besteht aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums ein öffentliches Interesse an Aufklärung auch mit Blick auf mögliche zukünftige Ministererlaubnisverfahren. Als weiteren Zulassungsgrund macht das Bundeswirtschaftsministerium die Verletzung seiner Verfahrensgrundrechte geltend. Dabei geht es insbesondere um die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs zum Vorwurf der Befangenheit des Bundeswirtschaftsministers im Ministererlaubnisverfahren durch das OLG Düsseldorf.

Über die Zulassung der Beschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof. Eine Frist zur Entscheidung gibt es nicht.

Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde greift das Bundeswirtschaftsministerium ebenfalls die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs durch das OLG Düsseldorf an.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 8. August 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2016

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