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VERKEHR/1110: Kein Führerschein für junge Trinker (DVR)


Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR) - Pressemitteilung vom 10. August 2009

Kein Führerschein für junge Trinker
Ergänzend zur Fahrprüfung führt der Weg zur MPU


Bonn, 10. August 2009 (DVR) - Wer den Führerschein erwerben will, muss dafür geeignet sein und dies mit der Fahrprüfung nachweisen. In der Regel wird bei einem Jugendlichen auch von der nötigen charakterlichen und geistigen Fahreignung ausgegangen. Hat die Ausstellungsbehörde Zweifel an der Fahreignung, zum Beispiel weil der Alkoholmissbrauch eines Jugendlichen aktenkundig geworden ist, kann der Erwerb des Führerscheins mit Auflagen versehen oder auch ganz verwehrt werden. Mögliche Maßnahmen sind das Anfordern von Abstinenznachweisen und Facharztgutachten, das Durchführen von Drogen-Screenings oder die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Wenn ein Jugendlicher beispielsweise volltrunken in einen Kiosk einbricht oder betrunken bei Rot mit seinem Fahrrad über die Ampel fährt und dabei von der Polizei gestellt wird, wird er wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aktenkundig. Diese Vermerke bleiben beim Bundeszentralregister beziehungsweise beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert. "Wenn dieser Jugendliche dann als junger Erwachsener den Führerschein machen will, ist er überrascht, wenn er zur MPU geschickt wird", weiß Marion Pieper-Nagel vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). "Doch solche Maßnahmen machen Sinn", meint die Expertin: "Denn Alkohol und Fahren passen nicht zusammen. Und wer schon als Jugendlicher einen unverantwortlichen Umgang mit Alkohol an den Tag legt, wird das möglicherweise auch später tun. Bei der MPU wird dann geprüft, ob jemand seinen Alkoholkonsum wirklich im Griff hat und am Straßenverkehr teilnehmen kann."

Der Hintergrund ist erschreckend: Im Jahr 2008 kamen in Deutschland 887 junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24 Jahren bei Verkehrsunfällen ums Leben, 487 davon saßen am Steuer eines Autos. Häufig waren dabei Alkohol oder Drogen im Spiel. Viele junge Erwachsene wissen nicht, dass sich beispielsweise schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille das Unfallrisiko messbar erhöht: Die Wahrnehmung wird eingeschränkt, die Reaktionszeiten werden länger und die Reaktionssicherheit nimmt ab. Seit dem 1. August 2007 gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer. Und generell sollten sich alle Verkehrsteilnehmer nur völlig nüchtern ans Steuer setzen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. August 2009
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Beueler Bahnhofsplatz 16, 53222 Bonn
Telefon (02 28) 4 00 01-0
Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: srademacher@dvr.de
http://www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2009