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VERKEHR/1172: Fakten zum schweren Verkehrsunfall auf der A 19 (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. April 2011

Fakten zum schweren Verkehrsunfall auf der A 19

DBV wendet sich gegen Instrumentalisierung


Der schwere Verkehrsunfall nach einem Sandsturm auf der A 19 bei Rostock Anfang April ist nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nicht auf ein Fehlverhalten von Landwirten zurückzuführen. Hauptursache war zunächst die Witterung mit massiver Trockenheit und extremen Winden. Hinzu kommt, dass die Ortslage an der Unfallstelle offenbar seit langem als Gefahrenquelle bekannt war. So bildeten sich dort bei Wintereinbruch besonders schnell Schneewehen. Der DBV erinnert daher auch an die Verantwortlichkeit der Straßenverkehrsbehörden, an solchen windgefährdeten Stellen mit Bäumen und Buschanpflanzungen für Schutz zu sorgen. Der DBV forderte mehr Sachlichkeit, Glaubwürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein anstatt vorschneller Schuldzuweisungen gegen Landwirte. Die Kritik wegen "vernachlässigter Bodenstruktur", "degradierter Böden" oder "Folgen der Monokultur Mais" treffen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Flächen an der Autobahn nicht zu.

Die Fakten sehen anders aus: Der Betrieb wollte gemäß seiner Fruchtfolge auf dem besagten Acker an der Autobahn, dessen leicht sandiger Boden durch fehlende Niederschläge und trocknende Winde völlig ausgetrocknet war, keineswegs Mais, sondern Kartoffeln anbauen. Der Humusgehalt ist bei diesen sandigen Böden naturgemäß gering und kann auch nicht wesentlich verbessert werden. Ferner werden auf dem rund 2.000 Hektar großen Mehrfamilienbetrieb über 80 Prozent der Flächen mit Winterkulturen angebaut oder sind Grünland, wodurch Erosion durch Wasser und Wind über den Winter und im Frühjahr vermieden werden. Der Betrieb baut in Fruchtfolgen Wintergetreide, Raps, Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben und insgesamt 100 Hektar Erbsen und Lupinen als Humusmehrer an. Nicht zuletzt bewirtschaftet der Betrieb fast 100 Hektar Grünland, davon ein Drittel mit speziellen Umweltauflagen im Rahmen eines Agrarumweltprogramms. Auf 2 Hektar Ackerflächen sind zur Förderung der Imkerei Blühstreifen angelegt. Fest steht auch, dass die betroffene Fläche nach den Angaben des zuständigen Landesumweltamtes und der vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) veröffentlichten Studie nur als leicht bis mittel erosionsgefährdet eingestuft wurde.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. April 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2011