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VERKEHR/1242: Gefahrenzone Haltestelle (DVR)


Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 30. August 2012

Gefahrenzone Haltestelle



Bonn, 30. August 2012 (DVR) - Mehr als zehn Millionen Kinder und Jugendliche nutzen in Deutschland für ihren Weg zur Schule einen Schulbus oder öffentliche Verkehrsmittel. Dabei erweist sich der Omnibus als ausgesprochen sicheres Beförderungsmittel. Bei seiner Nutzung ereignen sich deutlich weniger Unfälle als bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem Rad oder im Pkw. Dennoch sind auch hier teilweise schwere Unfälle zu verzeichnen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

Nahezu zwei Drittel der Unfälle bei der Schulbusnutzung ereignen sich beim Aufenthalt im Fahrzeug selbst. Schwere und tödliche Unfälle passieren jedoch eher beim Überqueren der Fahrbahn vor dem Einsteigen oder nach dem Verlassen des Busses. Unachtsamkeit und Ablenkung der Kinder spielen hier eine große Rolle, weshalb Eltern auch den täglichen Weg zur Bushaltestelle gemeinsam mit ihrem Kind genauso üben sollten wie den Schulweg zu Fuß. Aber auch die Unwissenheit motorisierter Verkehrsteilnehmer spielt bei den Unfällen an Haltestellen eine Rolle.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits 1995 eine Regelung geschaffen, die an besonderen Haltestellen gilt, die von den Straßenverkehrsbehörden bestimmt werden. Dort schaltet der Busfahrer das Warnblinklicht ein. Nur wenige Autofahrer wissen jedoch genau, wie sie sich dann verhalten müssen.

Richtig ist es so:

Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, dürfen Auto- oder Motorradfahrer grundsätzlich nicht überholen. Dies dient vor allem dem Schutz der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und in Eile überqueren.

Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und ausreichendem Abstand an ihm vorbeifahren. Dabei muss eine Gefährdung der Schüler oder anderer Fußgänger ausgeschlossen sein. Der DVR weist darauf hin, dass dies für alle Fahrzeuge gilt, unabhängig davon, in welche Richtung sie fahren - also auch für diejenigen, die dem haltenden Bus entgegenkommen, außer wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch einen Mittelstreifen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.08.2012
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Auguststraße 29, 53229 Bonn.
Telefon (02 28) 4 00 01-0
Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: srademacher@dvr.de
http://www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2012