Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

VERBRAUCHERSCHUTZ/378: Aigner hat Verbraucherinformationsportale freigeschaltet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 182 vom 26. August 2009

Aigner schaltet Verbraucherinformationsportale "Verbraucher sicher online" und "Surfer haben Rechte" frei


Was muss man bei einer Banküberweisung im Internet beachten? Was sind Cookies? Wann verstößt man bei Tauschbörsen gegen Urheberrechte? - und: Welche Rechte haben Nutzer im Netz? Antworten auf diese Fragen geben seit heute die Internetportale "Verbraucher sicher online" und "Surfer haben Rechte". Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat diese Portale heute in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt: "Ich will die Verbraucher in die Lage versetzen, dass sie das Internet kompetent nutzen und Verantwortung für ihren eigenen Schutz übernehmen können."

"Das Internet eröffnet unzählige Möglichkeiten, die von immer mehr Menschen genutzt werden. Die Nutzer sind sich dabei oft der Gefahren nicht bewusst - oder sie kennen die Gefahren, wissen aber nicht, wie sie sich schützen sollen", so die Ministerin weiter. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Kompetenzoffensive Digitale Welt gestartet. Mit dieser Offensive will das Verbraucherschutzministerium alle Verbraucherinnen und Verbraucher zielgruppengerecht über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Netz informieren. Die vom Verbraucherschutzministerium geförderten Informationsportale "Verbraucher sicher online" und "Surfer haben Rechte" sind Teile dieser Kompetenzoffensive.

"Mit dem Portal "Verbraucher sicher online" (www.verbraucher-sicher-online.de) erhalten die Verbraucher alle Informationen zur sicheren Computer- und Internetnutzung aus einer Hand", sagte Bundesministerin Aigner. Das Portal wurde von der TU Berlin entwickelt. Mit den zur Verfügung gestellten Informationen können die Nutzer alle nötigen Vorkehrungen treffen, um sich sicher im Netz zu bewegen. Es werden zum Beispiel Anleitungen zur sicheren Einrichtung des E-Mail-Programms, zur Änderung der Passwörter, zum Schutz vor "Cookies" gegeben. Auch Tipps zur Nutzung digitaler Inhalte werden vermittelt. Häufig können bestimmte Inhalte nur mit bestimmten Geräten oder bestimmter Software angesehen werden: Wie kann gekaufte Musik so umgewandelt werden, dass sie auf MP3-Spielern abspielbar ist? Was ist dabei erlaubt? Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen erhalten Hinweise, welche technischen Hilfestellungen es für sie gibt. Alle Informationen sind sehr anschaulich und gerade für den Laien verständlich dargestellt. Es werden auch interaktive Videos und Diashows eingesetzt, um Schritt für Schritt durch die Einstellungen auf dem Computer oder im Internet zu führen.

"Die Verbraucher müssen aber auch ihre Rechte in der digitalen Welt kennen", so Aigner, "Dazu dient das Portal des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. "Surfer haben Rechte" (www.surfer-haben-rechte.de). Das Portal ist Teil des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt", das die Durchsetzung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern und Rechtsmissbräuche aufspüren soll.

"Die Unternehmen müssen ebenfalls ihrer Verantwortung für die Sicherheit im Netz besser gerecht werden. Betreiber sollten zum Beispiel sicherheitsfreundliche Voreinstellungen nutzen. Internetanbieter müssen die Daten der Nutzer effektiver schützen", sagte die Ministerin. "Hier fordere ich mehr Verbraucherfreundlichkeit."


Weiterführende Informationen gibt es im Internet unter:
www.verbraucher-sicher-online.de
www.surfer-haben-rechte.de
www.bmelv.de
www.watchyourweb.de


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 182 vom 26.08.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3171 bis 3177, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2009