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VERBRAUCHERSCHUTZ/394: "Beipackzettel" für Finanzprodukte (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 40 vom 26. Februar 2010

Bankenverband stellt "Beipackzettel" für Finanzprodukte vor.


Aigner: "Erfreuliches Signal für eine bessere Aufklärung der Kunden"
Verbraucherministerin sieht Beispiel für alle Banken in Deutschland


Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat das vom Bundesverband deutscher Banken vorgestellte Informationsblatt für Finanzprodukte begrüßt. "Das ist ein erfreuliches Signal für eine bessere Aufklärung der Bankkunden."


"Ich freue mich, dass nach der ING-DiBa und der Deutschen Bank nun auch ein großer Bankenverband meine Forderung aufgreift, Produktinformationsblätter für die zahlreichen Geldanlageprodukte einzuführen. Damit kommen wir unserem Ziel ein großes Stück näher, flächendeckend über standardisierte Produktinformationen die Transparenz und Vergleichbarkeit der oft schwer verständlichen Anlageprodukte zu verbessern", sagte Aigner am Freitag.

Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte im vergangenen Jahr als Vorbild ein Muster für eine anlegergerechte Verbraucherinformation erstellt. Erkennbar orientiert sich auch der heute vorgestellte "Beipackzettel" des Bankenverbandes hieran. Das Ministerium kündigte an, die Empfehlungen des Bankenverbandes sowie alle noch auf den Markt kommenden Produktinformationen eingehend zu analysieren. "Die Prüfung läuft", sagte Aigner. "Ich werde mir genau ansehen, was von den Banken nun im einzelnen vorgelegt wird und ob die Kriterien erfüllt sind." Die Ministerin betonte, die jeweiligen Produktinformationsblätter müssten so gestaltet sein, dass der Verbraucher sie leicht verstehen und auch leicht vergleichen kann. Aigner: "Bankkunden haben einen Anspruch auf transparente und verständliche Informationen. Jeder Verbraucher soll sofort erkennen können, welches Risiko in einer Anlage steckt oder wie hoch die Kosten eines Produktes sind." Eine verständliche Produktinformation sei nicht nur im Interesse der Kunden, sondern auch der Bank. Sie stelle eine sinnvolle Ergänzung zu der am 1. Januar 2010 gesetzlich eingeführte Beratungsdokumentation dar.

Die Ministerin äußerte die Erwartung, dass sich alle Banken in Deutschland an einer standardisierten Produktinformation beteiligen und die Empfehlungen zügig in die Praxis umsetzen. "Die Frage einer weiteren gesetzlichen Regelung der Produktinformation kann die Branche selbst wesentlich beeinflussen, indem sie sich freiwillig auf einen vergleichbar hohen Informationsstandard verständigt."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 40 vom 26.02.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2010