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VERBRAUCHERSCHUTZ/445: Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 078 vom 6. April 2011

Verbraucherministerin Aigner: Mehr Schutz gegen Falschberatung
Die Bundesregierung stärkt den Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt


Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. "Die Verbraucher werden künftig auch im Bereich des Grauen Kapitalmarkts besser vor Falschberatungen und Vermögensverlusten geschützt. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich," sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.


Die Produkte und Vermittler des Grauen Kapitalmarkts waren bislang kaum reguliert. Zahlreichen Verbrauchern wurden dubiose Anlagen vermittelt, die völlig ungeeignet waren. Dies soll sich in Zukunft ändern - auch durch die Einführung eines Beipackzettels: "Das Produktinformationsblatt, das die Verbraucher insbesondere über Risiken, Kosten und Renditeaussichten aufklärt, wird auf geschlossene Fonds und weitere Formen der Unternehmensbeteiligung ausgedehnt. Die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte verschärfen wir. Für Finanzvermittler werden deutlich strengere Anforderungen eingeführt", so Ministerin Aigner.

Der Gesetzentwurf schafft die kurzen Sonderverjährungsvorschriften der Prospekthaftung ab - mit der Folge, dass die allgemeine BGB-Verjährung von bis zu zehn Jahren gilt. Der Zeitraum, in dem der Prospekthaftungsanspruch für Graumarktprodukte entstehen kann, wird von sechs Monaten auf zwei Jahre ab dem erstmaligen öffentlichen Angebot ausgedehnt. Weitere Haftungsansprüche nach BGB-Recht für fehlerhafte oder fehlende Prospekte bzw. Produktinformationsblätter werden ausdrücklich für anwendbar erklärt, und zwar erstmals auch bei fahrlässigem Handeln.

Darüber hinaus wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen künftig nicht nur formal auf Vollständigkeit prüfen, sondern auch auf inhaltliche Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit.

"Der Anlegerschutz muss unabhängig davon gewährleistet sein, wer dem Verbraucher das Anlageprodukt anbietet. Deshalb müssen sich nun auch die gewerblichen Vermittler von Investmentfonds und Graumarktprodukten auf strengere Anforderungen einstellen," sagte Bundesverbraucherministerin Aigner. Die Vermittler müssen künftig ihre Qualifikation durch Ablegen einer Sachkundeprüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für alle Mitarbeiter, die direkt an der Beratung und Vermittlung mitwirken. Außerdem müssen die Vermittler über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.

"Von entscheidender Bedeutung ist, dass für die Beratung durch Banken wie auch durch gewerbliche Vermittler die gleichen Standards gelten. In Zukunft müssen alle ihre Kunden insbesondere über anfallende Provisionen informieren, die Beratung an den persönlichen Bedürfnissen orientieren und den Kunden ein Beratungsprotokoll aushändigen," so Aigner.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 78 vom 06.04.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2011