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VERBRAUCHERSCHUTZ/454: Verbraucherzentralen brauchen effizientere Klagemöglichkeiten (idw)


Universität Hohenheim - 20.07.2011

Forscher fordern:
Verbraucherzentralen brauchen effizientere Klagemöglichkeiten

• Unlautere Tricks: Unternehmen bereichern sich durch Bagatellschäden
• Hohenheimer Agrarökonomischer Arbeitsbericht zeigt Ausweg auf


Für Verbraucher sind es Cent-Beträge, für die Firmen ein fettes Geschäft: Bagatelldelikte, wie etwa Lebensmittelverpackungen, die weniger enthalten, als angegeben. Verbraucherzentralen und deren Bundesverband bräuchten endlich effizientere Klagemöglichkeiten, um der illegalen Bereicherung durch Streu- und Bagatellschäden einen Riegel vorzuschieben, fordert deshalb Agrarökonom Prof. Dr. Tilman Becker von der Universität Hohenheim in der aktuellen Ausgabe des Hohenheimer Agrarökonomischen Arbeitsberichts. Vollständige Ausgabe unter
https://marktlehre.uni-hohenheim.de/63351.html

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum erlittenen Schaden. Deshalb zieht in aller Regel kaum ein Verbraucher vor Gericht, um seine Rechte einzufordern, wenn Unternehmen mit kleinen aber illegalen Tricks Reibach machen. Also müssen die Verbraucherzentralen gegen das schädigende Verhalten vorgehen, so das Fazit von Prof. Dr. Becker.

Damit sie die unlauteren Machenschaften möglichst wirkungsvoll bekämpfen können, müsse es für die Verbraucherzentralen leichter werden, als Anwalt der Verbraucher vor Gericht aufzutreten, fordert der Experte der Universität Hohenheim. "Heute ist das juristische Prozedere so kompliziert, dass kaum Verfahren anstrengt werden. Die Möglichkeit der Sammelklage reicht hier nicht aus. Es ist notwendig, effizientere Klagemöglichkeiten zu schaffen."

Eine weitere Hürde, die vor Klagen abschrecke, sei auch, dass die Unrechtsgewinne nach erfolgreicher Klage in den Bundeshaushalt fließen - und nicht den Klägern zugute kommen. "Ein heikler Punkt, denn einerseits tragen Organisationen wie die Verbraucherzentralen das Prozesskostenrisiko, andererseits haben sie bei einem Erfolg keine finanziellen Vorteile", so Prof. Dr. Becker weiter. Einen Ausweg sieht Prof. Dr. Becker in der Stiftung Verbraucherschutz. Sie solle die abgeschöpften Profite erhalten und mit dem Geld zukünftige Verfahren bezahlen.

"Natürlich soll es nicht so sein, dass die Verbraucherzentralen nur mit der Absicht vor Gericht ziehen, ihre Einnahmen zu steigern. Schließlich gehört die Durchsetzung von Verbraucherrechten und -interessen zu ihren Kernaufgaben."


Hintergrund: Hohenheimer Agrarökonomischer Arbeitsbericht

Die Hohenheimer Agrarökonomischen Arbeitsberichte beschäftigen sich mit Fragestellungen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie aus den Bereichen Verbraucherverhalten und Verbraucherpolitik. Die Arbeitsberichte erscheinen in unregelmäßigen Abständen und sind unter anderem auf der Homepage des Fachgebiets als Download verfügbar.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution234


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Hohenheim, Florian Klebs, 20.07.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2011