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VERBRAUCHERSCHUTZ/542: Rechtsanspruch auf ein Girokonto tritt am 18. Juni in Kraft (VZHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 14. Juni 2016

Rechtsanspruch auf ein Girokonto tritt am 18. Juni in Kraft

Verbraucherzentrale Hamburg sammelt Beschwerden


Ein Girokonto ist Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am modernen Wirtschaftsleben. Dennoch sind laut Schätzungen der EU-Kommission in Deutschland rund eine Million Menschen ohne Konto, weil Kreditinstitute sich weigern, sie als Kunden aufzunehmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass kontolose Verbraucher ab dem 18. Juni 2016 erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben, und sammelt Beschwerden von Hamburger Verbrauchern, deren Anträge zur Kontoeröffnung abgelehnt wurden.

Mit dem sogenannten Basiskonto, einem einfachen Konto auf Guthabenbasis, können Verbraucher wie mit einem normalen Girokonto Bargeld ein- und auszahlen, Überweisungen tätigen, Lastschriften erteilen, Daueraufträge einrichten und mit Karte zahlen. Ein Basiskonto kann nicht überzogen werden; es gibt keinen Dispokredit und keine Kreditkarte als Zahlungsmittel.

Alle Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union können ein solches Basiskonto beantragen. Dazu zählen auch Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Einen Antrag darf stellen, wer nicht bereits Inhaber eines anderen Zahlungskontos innerhalb der Europäischen Union ist oder nur ein Konto hat, das nicht mehr genutzt werden kann, weil es beispielsweise überzogen ist und das eingehende Geld immer sofort gepfändet wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält auf ihrer Internetseite ein Antragsformular für den Abschluss eines Basiskontovertrags bereit.

"Dass nun endlich jeder ein Recht auf ein Girokonto hat, ist ein Meilenstein für alle Verbraucher und uns Verbraucherschützer", freut sich Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Entscheidung war überfällig und wurde von Seiten der Politik über zwei Jahrzehnte auf die lange Bank geschoben." Dabei sei seit vielen Jahren klar gewesen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum "Girokonto für Jedermann" nicht umgesetzt wurde und viel zu viele Menschen in Deutschland ohne ein Girokonto auskommen mussten. Allein bei der Verbraucherzentrale Hamburg meldeten sich jedes Jahr mehr als 100 Verbraucher, denen ihr Kreditinstitut kein Girokonto einrichten wollte.

"Wir werden den Banken und Sparkassen in der Hansestadt in den nächsten Wochen genau auf die Finger schauen und beobachten, ob sie wirtschaftlich schlechter gestellten Menschen bei der Kontoeröffnung weiterhin Steine in den Weg legen", sagt Christiansen. Sollten Anträge für die Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt werden, könnten sich Ratsuchende aus Hamburg für eine erste Einschätzung an die Verbraucherzentrale wenden. Wird die Eröffnung eines Basiskontos verweigert, haben Betroffene die Möglichkeit, sich bei der BaFin zu beschweren und ein Verwaltungsverfahren zu beantragen, sich an die Schlichtungsstellen der Kreditinstitute zu wenden oder vor Gericht zu gehen und ihr Kreditinstitut zu verklagen.

Weitere Fragen zum Basiskonto werden beantwortet auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 14. Juni 2016
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2016

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