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VERBRAUCHERSCHUTZ/558: Bundesnetzagentur reagiert erneut auf Router-Hacking (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 01.06.2018

Bundesnetzagentur reagiert erneut auf Router-Hacking

Präsident Homann: "Wir schützen Verbraucher und Netzbetreiber vor finanziellen Folgen von Router-Hacking"


Die Bundesnetzagentur hat in einem erneuten Fall von Router-Hacking sogenannte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote ausgesprochen.


"Die Zahlungsflüsse müssen frühzeitig gestoppt werden. Die betroffenen Verbraucher und die involvierten Netzbetreiber werden vor den finanziellen Folgen des Router-Hackings geschützt", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir begrüßen es, wenn uns Netzbetreiber über Hackingfälle informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren."

Hohe Schadenssumme

Zu Lasten von drei Verbrauchern in Baden-Württemberg wurden innerhalb von drei Tagen über 300.000 Verbindungsminuten zu über 600 ausländischen Rufnummern generiert. Die Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden von insgesamt über 250.000 Euro verursacht. Auch den betroffenen Netzbetreibern sind dabei Interconnection-Kosten in erheblichem Umfang entstanden.

Nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur haben sich unbekannte Dritte unter Umgehung von Schutzvorkehrungen Zugang zu Endkundenroutern verschafft. Anschließend wurde künstlich Verkehr generiert und im Abstand von wenigen Sekunden kostenpflichtige Telefonverbindungen hergestellt.

Erweiterte Schutzwirkung

Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bedeutet, dass den betroffenen Endkunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen.

Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Diese verbraucherschützende Maßnahme wurde durch ein ausdrückliches Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber ergänzt. So wird sichergestellt, dass der betroffene Netzbetreiber keine Auszahlung missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern vornimmt.

Die Maßnahme ist veröffentlicht unter:
www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste

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Quelle:
Pressemitteilung vom 01.06.2018
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2018

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