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ARBEITSRECHT/056: Arbeitgebermaterial versteigert - Kündigung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Oktober - Berlin, 10. Oktober 2007

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

eBay-Versteigerung von Material des Arbeitgebers rechtfertigt fristlose Kündigung


Köln/Berlin (DAV). Arbeitnehmer, die Materialien ihres Arbeitgebers entwenden und bei eBay versteigern, dürfen fristlos gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ: 9 Sa 1033/06) vom 16. Januar 2007 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall verhandelte das Gericht über die Kündigungsschutzklage eines Servicemonteurs. Dessen Arbeitgeber hatte herausgefunden, dass der Kläger zahlreiche Telekommunikationsartikel als "neu" und "originalverpackt" bei eBay anbot, die ihm für seine tägliche Arbeit vom beklagten Unternehmen zur Verfügung gestellt worden waren. Obwohl der Arbeitgeber den Diebstahl der Arbeitsmaterialien nicht beweisen konnte und der Monteur die Vorwürfe bestritt, kündigte er ihm fristlos.

Zurecht, urteilte das Gericht. Der Arbeitgeber habe zwar die Tat nicht hundertprozentig nachweisen könne, die Indizien würden in diesem Fall jedoch einen schwerwiegenden Diebstahlverdacht rechtfertigen, der einen eigenständigen Kündigungsgrund darstelle.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 56/07 vom 10. Oktober 2007
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Oktober
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2007