Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ARBEITSRECHT/113: Bundesarbeitsgericht erschwert Vorteilsregelungen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23. März 2011

Bundesarbeitsgericht erschwert Vorteilsregelungen


Berlin, 23.03.2011 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am heutigen Mittwoch mit einer Entscheidung über die Regelungen bei der Hamburger Lagerhausgesellschaft (HHLA) tarifvertragliche Vorteilsregelungen zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern grundsätzlich bestätigt, so genannte Spannensicherungsklauseln jedoch verworfen. Demnach sind einfache Vorteilsregelungen, also Zahlungen nur an Gewerkschaftsmitglieder, weiterhin möglich. Regelungen, die Gewerkschaftsmitgliedern immer einen Vorteil gegenüber Nicht-Gewerkschaftern einräumen - so genannte Spannensicherungsklauseln - sind aber nicht rechtens. "Damit wird es den Gewerkschaften erschwert, sich im Wettbewerb um Mitglieder zu positionieren. Das ist bedauerlich, weil allein die Mitglieder einer Gewerkschaft die Lasten und die Risiken der Tarifarbeit in einem Unternehmen tragen", sagte Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Anlass der Entscheidung des BAG war ein von ver.di abgeschlossener Tarifvertrag bei der HHLA, der neben tariflichen Verbesserungen für alle Beschäftigten zusätzlich Vorteilsregelungen für die ver.di-Mitglieder bei der HHLA in Höhe von 260 Euro im Jahr vorsah und mit einer Klausel verknüpfte, die den materiellen Vorteil gegenüber anderen HHLA-Beschäftigten dauerhaft sicherstellte ("Spannensicherungsklausel"). Vom Arbeitgeber wurde dieser Haustarifvertrag samt Klausel zunächst unterzeichnet, später aber vor dem Arbeitsgericht Hamburg angefochten. Vom HHLA-Haustarifvertrag werden etwa ein Drittel der insgesamt 3.500 Beschäftigten des Unternehmens erfasst. Die dort vereinbarte Spannensicherungsklausel ist nach Auffassung des BAG nunmehr nicht rechtens.

ver.di schließt pro Jahr im Rahmen von Tarifverträgen bis zu 70 Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder ab, die im Schnitt etwa 200 bis 400 Euro pro Jahr zusätzlich erhalten. Fast alle bisherigen Vereinbarungen sind auf Haustarifvertragsebene abgeschlossen worden. Dabei handelt es sich überwiegend um einfache Vorteilsregelungen.


*


Quelle:
Presseinformation vom 23.03.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2011