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ARBEITSRECHT/243: Wer im Urlaub krank wird, muss das nachweisen können (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 22. Mai 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Wer im Urlaub krank wird, muss das nachweisen können - Tipps für die schönste Zeit des Jahres


Berlin (DAV). Pünktlich zur Feriensaison häufen sich in vielen Betrieben und auch vor Arbeitsgerichten die Streitigkeiten über die schönsten Wochen des Jahres. Hauptkonflikt: Die Kollegen können sich nicht auf die Ferientermine untereinander einigen. Und was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Die Deutsche Anwaltauskunft gibt Tipps für die schönste Zeit des Jahres.

Oft ist es nicht einfach, den Urlaub mit seinen Kolleginnen und Kollegen abzustimmen. Insbesondere gilt dies für die Ferienzeit, in der sich Familien mit schulpflichtigen Kindern die Ferienwochen teilen müssen. "In so einem Fall muss laut Gesetz der Chef entscheiden", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Der Arbeitgeber muss aber seine Entscheidung begründen, und die Mitarbeiter können dies vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Und auch nach dem Urlaub nimmt der Streit in vielen Firmen kein Ende. Anlass sind Erkrankungen von Mitarbeitern während der Ferien. Die verlorenen Urlaubstage verfallen in diesem Fall nicht. Swen Walentowski: "Mitarbeiter können die verlorenen Urlaubstage nachholen, sie müssen aber die Erkrankung nachweisen können." Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb, auch in exotischen Ländern in Krankenhäusern oder Arztpraxen auf eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung mit Beschreibung zu bestehen.

Weitere Informationen über Rechtsfragen rund um den Urlaub finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13/17 vom 22. Mai 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2017

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