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AUSLAND/038: Österreich, §§ 278 ff - Die Rückkehr des Gesinnungsstrafrechts (guernica)


guernica Nr. 2/2010
Zeitung für Frieden & Solidarität, Neutralität und EU-Opposition

§§ 278 ff - Die Rückkehr des Gesinnungsstrafrechts
vergangener Jahrhunderte


Sechs Wochen sind vier KunststudentInnen drei Frauen und ein Mann - während des Sommers in U-Haft gesessen. Ihr Delikt: Den vier AktivistInnen der Uni-Bewegung wird vorgeworfen, zwei Mistkübel vor einer AMS-Filiale in Wien angezündet zu haben. Ermittelt wurde und wird gegen die Vier aber nicht bloß wegen Sachbeschädigung, sondern auch mit dem sog. "Anti-Terror-Paragrafen" § 278 b StGB. Damit drohen den MistkübelanzünderInnen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Vorangegangen sind zumindest bei einem von ihnen wochenlange lückenlose Observierungen. Bei der Festnahme wurden die betreffenden Wohnungen regelrecht verwüstet, Türen eingetreten, Arbeitsmaterialien auch von nicht beschuldigten Personen entwendet und beschlagnahmt. Dass das Anzünden von Mistkübeln eine ziemlich "depperte" politische Aktion ist, ist die eine Sache, dass der Staat diese Jugendlichen nun aber in die Nähe von Al Quaida rückt, und daraus ein "terroristisches, Komplott" konstruiert, muss Entsetzen hervorrufen.


Politische Sippenhaftung

Zurückzuführen sind die §§ 278 b StGB und folgende auf eine EU-Richtlinie zu Terrorismusbekämpfung im Gefolge der 9-11-Anschläge. Schon damals haben Menschenrechts-AktivistInnen davor gewarnt, dass es sich um Gummi-Paragrafen handelt, die leicht in Richtung Kriminalisierung von politischen Bewegungen missbraucht werden können. Denn mit diesen Paragrafen werden nicht einfach Straftaten, sondern die Gesinnung von Menschen verfolgt. Das kann - wie bei den nach dem sog. Anti-Mafia-§ 278a StGB angeklagten Tierrechts-AktivistInnen - so weit gehen, dass selbst jene, die gar keine Straftat begangen haben, mit mehrjährigen Freiheitsstrafen bedroht sind. Wenn sich Menschen friedlich für ein Ziel engagieren und es parallel dazu andere gibt, die für dasselbe Ziel eine Straftat begehen, dann kann auf Grund dieser Paragrafen zwischen Gewaltfreien und Gewalttätigen eine "kriminelle" bzw. "terroristische Vereinigung" konstruiert werden - auch wenn diese weder persönlich noch organisatorisch in irgendeiner Verbindung stehen. Politische Sippenhaftung also. Man braucht keine blühende Fantasie zu haben, um zu erkennen, dass damit jede unliebsame politische Bewegung leicht in ein kriminelles Eck gerückt werden kann. So kann man vermuten, dass die Anklage gegen die vier KunststudentInnen wohl dazu dient, die Studierendenbewegung insgesamt zu kriminalisieren und in Zukunft das Damoklesschwert der "terroristischen Vereinigung" über Zusammenkünfte und Aktionen engagierter StudentInnen zu hängen. Der Bespitzelung ganzer sozialer Milieus wird dadurch Tür und Tor geöffnet.


"Abkehr von der Errungenschaften des 18. und 19. Jahrhunderts"

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht in den Anti-Terror- und Anti-Mafia-Paragrafen "eine Abkehr von einer Errungenschaft des Strafrechts im 18. und 19. Jahrhundert, nämlich, dass man damals dazu übergegangen ist, statt Überzeugungen Taten als solche zu bestrafen" (Standard, 23.8.2010). Mit den §§ 278 a ff kehren wir wieder ins Gesinnungsstrafrecht vergangener Jahrhunderte zurück.

Dieser Versuch zur Einschüchterung von politischem Engagement geschieht nicht zufällig in einer tiefen Wirtschaftskrise. Die EU-Richtlinie zur Anti-Terrorbekämpfung ortet eine "terroristische Straftat ... wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen, oder mit dem Vorsatz begangen wird, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staats oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören." (sh. § 278 c, StGB).

Wenn diese Paragrafen bereits bei brennenden Mistkübeln ausgepackt werden, wie wird dann mit Massenstreiks und Bewegungen umgegangen, die die neoliberale Grundstruktur und Verfassung der EU "ernsthaft erschüttern" wollen. EU-Kommissionspräsident Barroso hat darauf die Antwort bereits angedeutet (sh. Artikel Seite 3 [im Schattenblick unter www.schattenblick.de -> Europool -> Politik:
GEWERKSCHAFT/002: EU will Gewerkschaften einschüchtern (guernica)]).


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Quelle:
guernica Nr. 2/2010, Seite 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2010