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GRUNDGESETZ/068: Online-Durchsuchung und BKA-Gesetz so abgelehnt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. März 2008

DAV: Berufsgeheimnisträger brauchen absoluten Schutz

BKA-Gesetz und Gesetz der Onlinedurchsuchung so abgelehnt


Berlin (DAV). Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 27. Februar 2008 zu dem Gesetz für Onlinedurchsuchungen dem Gesetzgeber strenge Grenzen auferlegt hat, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die strikte Umsetzung der Vorgaben. Dies gelte auch für weitere Vorhaben. So ergibt sich aus den Plänen für ein BKA-Gesetz, dass das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit abermals zu Lasten der Freiheit und zugunsten einer zweifelhaften Pseudosicherheit verzerrt werden soll. Nach diesen Plänen soll der Schutz der Gesprächspartner von Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen entfallen, wenn "die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist", so der Entwurf. Der DAV wendet sich entschieden dagegen, dass Berufsgeheimnisträger überwacht werden sollen.

Bezüglich der Neufassung des Gesetzes für die Onlinedurchsuchungen appelliert der DAV an den Gesetzgeber, hier auch keine Zweiklassengesellschaft der Berufsgeheimnisträger zu schaffen, sondern alle Berufsgeheimnisträger, insbesondere die Anwaltschaft im Allgemeinen, und nicht nur die Strafverteidiger, in den Schutzbereich mit einzubeziehen.

"Dass Terroristen ihre Absicht, einen Anschlag oder eine Geiselnahme zu verüben, vor einem Pfarrer, ihrem Anwalt oder ihrem Verteidiger und/oder Abgeordneten verraten würden, ist absurd", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Würde aber erst einmal das Beichtgeheimnis, das Vertrauensverhältnis der Parlamentarier zu den Bürgern und das Anwaltsgeheimnis relativiert, wäre dies das Ende der vertraulichen Gespräche mit den Vertretern dieser Berufsgruppen. Aus Angst vor polizeilichen Lauschangriffen würden auch solche Bürgerinnen und Bürger, die weit davon entfernt seien, jeweils in die Nähe terroristischer Aktivitäten zu geraten, sich den Berufsgeheimnisträgern nicht mehr anvertrauen. Nach den Plänen soll eine Berechtigung dieser Lauschangriffe - wenn überhaupt - auch erst hinterher gerichtlich geprüft werden.

Der demokratisch verfasste Rechtsstaat ist auf kommunikative Freiräume angewiesen. Sie für Lausch- und Spähangriffe zu öffnen, ist für das Ziel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, weder geeignet noch erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/08 vom 4. März 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2008