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GRUNDGESETZ/071: Anwälte lehnen heimliche Onlinedurchsuchung ab (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. April 2008

DAV lehnt heimliche Onlinedurchsuchung nach wie vor ab


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt auch die neuen Pläne für heimliche Onlinedurchsuchungen entschieden ab. Onlinedurchsuchungen würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aushöhlen.

"Anders als bei "echten" körperlichen Durchsuchungen ist bei der Onlinedurchsuchung ein Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre unmöglich", erläutert Rechtsanwalt Cord Brügmann, DAV-Hauptgeschäftsführer.

Gegenstände wie Tagebücher etc. könnte man bei einer Hausdurchsuchung beiseite legen. Bei Onlinedurchsuchungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Festplatte eines Computers könne man nur ganz oder gar nicht durchsuchen. Daher könne es keine mit der Verfassung zu vereinbarende Regelung zur Onlinedurchsuchung geben.

Der DAV lehnt auch die Pläne für das neue BKA-Gesetz ab. Es ergibt sich aus den Plänen für ein BKA-Gesetz, dass das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit abermals zu Lasten der Freiheit und zu Gunsten einer zweifelhaften Pseudosicherheit verzerrt werden soll.

Die Politik wird aufgefordert, Gesetze zu erlassen, die sich an der Verfassung orientieren und nicht ständig vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/08 vom 16. April 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2008