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GRUNDGESETZ/114: Anwälte gegen rasche Regelung der Vorratsdatenspeicherung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. Juli 2011

Anwälte gegen rasche Regelung der Vorratsdatenspeicherung


Berlin (DAV). Nach der Einigung hinsichtlich der Verlängerung des Anti-Terror-Pakets wird teilweise auch eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor einer unnötig übereilten Regelung. Grundlage einer nationalen Regelung wäre eine entsprechende EU-Richtlinie. Die zuständige EU-Innenkommissarin hat aber selbst eine grundlegende Überarbeitung dieser EU-Richtlinie angekündigt. Eine nationale Regelung auf der alten EU-Richtlinie ergibt nach Ansicht des DAV keinen Sinn, sodass hier zunächst die Entwicklung in der EU nicht nur abgewartet, sondern auch mitgestaltet werden sollte. Auch ist der DAV nicht davon überzeugt, dass die verdachtlose Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrsdaten für die Strafverfolgung dringend notwendig ist.

"Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Damit wäre es möglich, weitreichende Sozial- und Bewegungsprofile der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen. Für die Speicherung personenbezogener Daten müsse es immer einen konkreten Anlass geben, ansonsten gäbe es keinen Schutz der Privatsphäre. Der Rechtsstaat sei aufgerufen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.

"Der Staat darf die Unschuldsvermutung gegenüber seinen Bürgern nicht aufgeben", betont Ewer weiter. Dies gelte auch für die gesamte EU.

Wenn selbst die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta bezweifelt und zum Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen will, macht eine nationale Regelung keinen Sinn. Die Bundesregierung sollte jetzt ihren Einfluss für eine Neufassung der Richtlinie geltend machen.

Für die Überwachung von 500 Millionen EU-Bürgern habe bislang niemand schlüssig darlegen können, wie ein potenzieller Attentäter nur anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden kann. Bereits jetzt gibt es Ausweichmöglichkeiten, sei es durch gestohlene Prepaid- oder SIM-Karten oder durch Nutzung offener W-LAN-Netze oder öffentliche Netzzugänge, bei denen die IP-Adresse nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden kann. Gesicherte Erkenntnisse kann dann auch die millionenfach veranlasste Vorratsdatenspeicherung nicht liefern. Ein "Wettrüsten" sei daher nicht zielführend.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 18/11 vom 1. Juli 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2011