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GRUNDGESETZ/128: Vorratsdatenspeicherung - sicherheitspolitisches Irrlicht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. März 2015

DAV: Vorratsdatenspeicherung - sicherheitspolitisches Irrlicht


Berlin (DAV). Durch die politische Diskussion geistert wieder das Irrlicht "Vorratsdatenspeicherung". Jüngst wendet sich der SPD-Vorsitzende gegen seinen Fachminister aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) und meint, dass Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung braucht. Dies selbst ohne eine europäische Vorgabe. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Forderung entschieden ab.

"Wer meint, Terrorakte oder Verbrechen durch das Speichern der Verbindungsdaten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu verhindern ist auf einem Irrweg", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfang Ewer DAV-Präsident. Das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof haben in der Vergangenheit Entwürfe kassiert und hohe Hürden für eine Vorratsdatenspeicherung zu Recht aufgestellt. Daher unterstütze der DAV die Absage des Ministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der eine Vorratsdatenspeicherung bisher abgelehnt hat.

"Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung darf keine politische sein, sondern muss fachlich geführt werden", betont Ewer. Die Anschläge in Paris hätten gezeigt, dass durch eine Vorratsdatenspeicherung, die Frankreich existiert, die Anschläge nicht hätten verhindert werden können. Daher sei es unverhältnismäßig, die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu erfassen.

Nach Ansicht des DAV hat sich das Bewusstsein in der Bevölkerung auch insbesondere durch die Abhörmaßnahmen der NSA gewandelt. Die politische Debatte sollte sich von dem Irrlicht Vorratsdatenspeicherung lösen und auf fachlicher Ebene generelle Maßnahmen zur Terrorabwehr und zur Unterstützung der Polizeiarbeit diskutieren.

Der DAV weist auch darauf hin, dass eine Insellösung in der Bundesrepublik wenig Sinn ergibt. Maßnahmen für die Terrorabwehr bedürfen einer europäischen Lösung.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/15 vom 16. März 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2015

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