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INTERNATIONAL/040: Todesstrafe - Arabische Liga soll intervenieren, Hinrichtungsgegner machen mobil (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 11. Oktober 2011

Todesstrafe: Arabische Liga soll intervenieren - Hinrichtungsgegner machen mobil

von Sanjay Suri


London, 11. Oktober (IPS) - Todesstrafengegner aus 31 Ländern haben die Arabische Liga und die Afrikanische Kommission für Menschen- und Völkerrechte aufgefordert, die Möglichkeiten für die Annahme regionaler Protokolle zur Abschaffung der Todesstrafe zu eruieren.

Verabschiedet wurde die Resolution im Anschluss an ein Treffen der Menschenrechtsorganisation 'Penal Reform International' (PRI) im letzten Monat, an dem mehr als 100 Aktivisten, Regierungsvertreter und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) teilnahmen.

Die Hinrichtungsgegner riefen die Arabische Liga und die afrikanische Gruppe dazu auf, "in Anerkennung der bedeutsamen Rolle, die den regionalen und interregionalen Gremien bei der Entwicklung von Standards und Normen zukommt, zu intervenieren". Auch soll die Arabische Liga Artikel 7 der Arabischen Menschenrechtscharta im Sinne eines völligen Hinrichtungsverbots ändern.

Die Londoner Erklärung wurde von mehr als 100 Konferenzteilnehmern einschließlich Regierungs- und NGO-Vertretern aus Ländern aller Weltregionen angenommen, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist oder Hinrichtungen weiter verhängt und/oder vollstreckt werden.

Die Erklärung sei ein riesiger Schritt nach vorn und zeige die feste Entschlossenheit der Menschenrechts-Community, eine universelle Abschaffung der Todesstrafe zu erreichen, sagte Jacqueline Macalesher vom PRI-Projekt gegen die Todesstrafe. "Jetzt werden weitere Organisationen nachziehen. Die Erklärung ist ein weiteres wichtiges Werkzeug, um die Staaten, die an der Todesstrafe festhalten, zu einem Vollstreckungsmoratorium und einem gesetzlich verankerten Verzicht auf die Todesurteile zu bewegen."

Die Erklärung richtet sich auch an diejenigen Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben. Diese wurden aufgefordert, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards für eine maßvolle Anwendung lebenslanger oder langjähriger Haftstrafen zu sorgen. Staaten, die vehement an der Todesstrafe festhielten, wurden aufgefordert, sie ausschließlich in Fällen "schwerster Verbrechen" und nach einem fairen Gerichtsverfahren zu verhängen.


Neues Leid durch Todesstrafe

In der Resolution wurde weiter darauf hingewiesen, dass die abschreckende Wirkung der Todesstrafe nicht bewiesen sei, sondern im Gegenteil nur neues Leid und weitere Opfer schaffe. Dazu zählten die gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung, unter der die Angehörigen von Hinrichtungsopfern häufig zu leiden hätten. Hauptziel des Strafvollzugs müsse vielmehr sein, Straftäter zu resozialisieren.

Die Regierungs- und NGO-Vertreter, die an der PRI-Konferenz teilgenommen hatten, stammten aus insgesamt 31 Ländern: aus Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesh, Belgien, Kanada, China, Frankreich, Georgien, Großbritannien, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisien, dem Libanon, Marokko, Nigeria, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz, aus Syrien, Tadschikistan, Tansania, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, den USA und Weißrussland.

Der Resolution zufolge müssen Staaten den Einsatz der Todesstrafe gegen Jugendliche und Personen, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig gewesen sind, gegen schwangere Frauen, Mütter kleinerer Kinder und Menschen mit geistigen Behinderungen verbieten. Die Regierungen wurden zudem dazu aufgefordert, Richter und alle anderen Beschäftigten des Strafrechtssystems über besondere Schulungen mit den internationalen Rechtsstandards im Hinblick auf die Todesstrafe vertraut zu machen.

Ferner hieß es, dass all jene Staaten, in denen ein Hinrichtungsmoratorium gelte oder die Todesstrafe teilweise abgeschafft sei, dafür sorgen sollten, dass Todesurteile in Gefängnisstrafen unter Berücksichtigung der bereits abgesessenen Strafe umgewandelt würden. Auch müssten sie mit Gesetz- und Verfassungsreformen die notwendigen Schritte zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe unternehmen. (Ende/IPS/kb/2011)


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http://www.penalreform.org/publications/london-declaration
http://ipsnews.net/news.asp?idnews=105409

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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 11. Oktober 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2011