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INTERNATIONAL/185: Mexiko - Neue Gesetze zur Ahndung von Gewalt gegen Frauen erforderlich (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Neue Gesetze zur Ahndung von Gewalt gegen Frauen erforderlich

Von Anayeli García Martínez


(Mexiko-Stadt, 13. Februar 2017, cimacnoticias) - Die Misshandlung und mangelnde Versorgung von Frauen während der Schwangerschaft, Entbindung und dem Kindbett, Angriffe auf der Straße und im öffentlichen Verkehr sowie Bedrohungen gegen Frauen, die sich der Politik widmen, sind neue Formen von Gewalt, die landesweit Gesetze fordern. Aus diesem Grund errichtete die mexikanische Abgeordnetenkammer am 14. Februar die Sonderkommission für geschlechtsspezifische Verbrechen; dieses parlamentarische Organ soll die gesetzliche Regelung zur Ahndung von politischer Gewalt, Gewalt in der Geburtshilfe und sexuelle Belästigung im Alltag und öffentlichen Raum in den kommenden eineinhalb Jahren bis zum Ende der 63. Legislaturperiode voranbringen. Die Sonderkommission, welche im November 2015 von der Abgeordneten Maricela Contreras Julián von der Partei der Demokratischen Revolution PRD vorgeschlagen wurde, wurde damals zwar genehmigt, wurde allerdings erst nach über einem Jahr in die Tat umgesetzt.


Andere Formen von Gewalt

Wie Contreras Julián in einem Interview erklärte, sei der Feminizid nicht das einzig zu beachtende Thema, denn Gewalt gegen Frauen werde nicht nur durch Mord widergespiegelt. Ein weiterer Brennpunkt seien die Fälle von politischer Gewalt aus Gründen des Geschlechts, Gewalt bei der Geburt und sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, weshalb der Handlungsbereich umfassender werden müsse. Die Fälle von schwangeren Frauen, größtenteils Indígenas, welchen die Aufnahme in öffentliche Krankenhäusern verwehrt bleibt und die folglich auf der Straße entbinden müssen oder, sollten sie aufgenommen werden, durch das Gesundheitspersonal Misshandlungen und Angriffe erfahren, sind bekannt. Dennoch gilt die Gewalt in der Geburtshilfe nur in den Strafgesetzbüchern der Bundesstaaten Guerrero, Veracruz und Chiapas als Straftat.

Was die politische Gewalt anbelangt ist seit 2014, nachdem die Geschlechtergleichheit bei Kandidaturen als Verfassungsprinzip eingeführt wurde, ein Anstieg von Angriffen gegen Frauen, die in der Politik aktiv sind, festgestellt worden. Laut der Sonderstaatsanwaltschaft für Wahlvergehen FEPADE (Fiscalía Especializada para la Atención de Delitos Electorales) liegen 52 Fälle mit geschlechtsspezifischem Hintergrund vor.

Die Gewalt reicht von Beleidigungen und Bedrohungen, die darauf abzielen, die Kandidatur von Frauen oder die Ausübung der ihnen erteilten Funktionen zu verhindern oder deren Amtsverzicht zu erzwingen, bis hin zum Mord. So etwa im Jahr 2015 bei der Pre- Kandidatur zum Bürgermeisteramt von Ahuacuotzingo in Guerrero im Fall von Aidé Nava González von der PRD oder 2016 im Fall von Gisela Mota Ocampo, Bürgermeisterin der PRD von Temixco in Morelos.

Was sexuelle Gewalt anbelangt, erklärt die Abgeordnete, haben laut Daten der Nationalen Behörde für Geographie und Statistik Inegi (Instituto Nacional de Geografía y Estadística) 72 Prozent der Bewohnerinnen allein in Mexiko-Stadt angegeben, irgendeine Art von sexueller Gewalt erlebt zu haben. Hinzu kommen die Fälle von Gewalt im öffentlichen Verkehr und die Berichte über Belästigungen auf Straßen und Plätzen, womit man sich, so Contreras Julián, ebenso befassen müsste.


Gesetzgebung im Rückstand

Seit mehr als 17 Jahren setzen sich die Mitglieder der Abgeordnetenkammer von San Lázaro für die Errichtung von Kommissionen ein, die zur Schaffung von politischen Maßnahmen beitragen sollen, um dem Mord an Frauen vorzubeugen und rechtlich zu bestrafen; zunächst in Ciudad Juárez und später auf nationaler Ebene.

Im Jahr 2004 wurde zum ersten Mal, unter Leitung der PRD-Abgeordneten und Anthropologin Marcela Lagarde, die Sonderkommission für Feminizid eingerichtet, die eine Studie über Morde an Frauen erstellte und die Verabschiedung des Gesetzes über das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben (Ley General de Acceso de las Mujeres a una Vida Libre de Violencia) vorantrieb. In der jetzigen 63. Legislaturperiode (mit 42,2 Prozent weiblicher Abgeordneter), die im September 2015 begann und im April 2018 enden wird, wurde nicht eine Behörde speziell für Feminizidverbrechen gegründet, sondern für Straftaten aus geschlechtsspezifischen Gründen. Zwar wurde der Arbeitsbereich erweitert, allerdings erst zu einem Zeitpunkt, als bereits die Hälfte der Legislaturperiode vergangen ist und die finanziellen Mittel knapp werden.

Die Bundesabgeordnete weist darauf hin, dass die aktuelle Legislatur "in einigen Prozessen enorm im Rückstand liegt, darunter die Kommission [für geschlechtsspezifische Verbrechen]. Auch wenn wir seit Monaten über die Anweisung der Präsidentschaft verfügen, kam es bei der Ernennung der Kommissionsmitglieder seitens der parlamentarischen Fraktionen zu Verzögerungen." Bereits 2015 wurde vorgeschlagen, parlamentarische Organe zur Überprüfung der Gesetzeslage bei geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen; doch erst am 7. Dezember 2016 gab der Politische Koordinationsrat (Junta de Coordinación Política) die Umsetzung des Vorschlages bekannt. Zudem wurde die Gründung der Sonderkommission zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt (Comisión Especial de Alerta de Género), unter Leitung von Karen Hurtado Arana von der PRD, angekündigt.

Das Ziel dieser zweiten, noch nicht eingerichteten Sonderkommission ist es, die Maßnahmen zu überwachen, die in den Bundesstaaten zur Warnung vor geschlechtsspezifischer Gewalt (AVG - Alerta de Violencia de Género [1]) ergriffen werden. Bei deren Gründungsinitiative wurde allerdings speziell auf die Feminizid-Fälle im Bundesstaat Mexiko hingewiesen, wo die Warnung seit Juli 2015 für elf Gemeinden gilt.


Handlungsanweisungen gegen Gewalt

Maricela Contreras, ehemalige Abgeordnete und Chefbeauftragte des Hauptstadtbezirkes Tlalpan, versicherte, dass aufgrund des Sparkurses zwar kein spezieller Etat für die Sonderkommissionen zur Verfügung stehe, es jedoch für Projekte finanzielle Mittel gäbe. Sie würde daher einen Finanzierungsvorschlag für die Schaffung von Handlungsanweisungen bei den zu bearbeitenden Verbrechen vorlegen. "Es ist offensichtlich, dass eine Struktur ohne finanzielle Mittel große Schwierigkeiten mit sich bringt. Man könnte sogar von fehlendem Interesse sprechen. Wir müssen uns einfach selbst übertreffen, um die Aufgabe zu bewältigen, die uns anvertraut wurde", so Contreras.

Die Kommission, bestehend aus zwölf weiblichen Abgeordneten, hat für ihre Arbeit noch eineinhalb Jahre Zeit. Aber es wäre schon ein Erfolg, so Contreras, die bestehenden Probleme sichtbar zu machen, wenn zumindest eines der Ziele erreicht werden würde. Dazu gehört die Erstellung von Handlungsanweisungen zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Definition in den nationalen und bundesstaatlichen Gesetzen.

In Mexiko existiert bereits das Protokoll zum Umgang mit Politischer Gewalt gegen Frauen (Protocolo para Atender la Violencia Política Contra las Mujeres), das im März 2016 von Wahlbehörden wie dem Bundeswahlinstitut (Instituto Nacional Electoral), der FEPADE und dem Bundeswahlgericht (Tribunal Electoral del Poder Judicial de la Federación) erarbeitet wurde. Die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft PGR (Procuraduría General de la República) veröffentlichte 2015 ihrerseits ein Protokoll zur ministeriellen, polizeilichen und fachkundigen Aufklärung von Feminizid-Verbrechen aus geschlechtsspezifischer Perspektive.

Contreras Julián erklärt, das Ziel solcher Maßnahmen sei es, die bestehenden Mechanismen auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene zu prüfen und herauszufinden, ob diese im gegenseitigen Einklang stehen. Ein weiteres Ziel sei es, eine gemeinsame Front aus Parlamentarierinnen zu bilden, um die Definition von politischer Gewalt aus geschlechtsspezifischen Gründen voranzubringen, denn: "Es eilt, dieses Vergehen gesetzlich zu definieren und dessen Reichweite, die notwendigen Beweismittel und die Bestrafung der Verantwortlichen festzulegen".


Anmerkung:
[1] https://www.npla.de/poonal/aktion-in-der-metro-gegen-gewalt-gegen-frauen/


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/neue-gesetze-zur-ahndung-von-gewalt-gegen-frauen-erforderlich/


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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2017

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