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INTERNATIONAL/223: Mexiko - Welle von Verfassungsklagen gegen umstrittenes Sicherheitsgesetz (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Welle von Verfassungsklagen gegen umstrittenes Sicherheitsgesetz

Von Gerd Goertz


(Mexiko-Stadt, 19. Januar 2018, npl) - Die Diskussion um das Ende vergangenen Jahres vom mexikanischen Abgeordnetenhaus und dem Senat mit den Stimmen der Regierungsmehrheit und Teilen der konservativen Oppositionspartei PAN verabschiedete Gesetz zur Inneren Sicherheit (siehe Poonal Nr. 1281 [1]) wird vor dem Obersten Gerichtshof weiter geführt. Mehrere Tage vor Ablauf der entsprechenden Frist am 20. Januar hatte bereits die Stadt Cholula eine Verfassungsklage eingereicht. Am Donnerstag folgten 188 Parlamentsabgeordnete einschließlich wichtiger Dissident*innen innerhalb der PAN. Die Allianz der Oppositionsparteien kam damit deutlich über das für die Klage notwendige Quorum von mindestens einem Drittel aller 500 Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus. Die Opposition im mexikanischen Senat kündigte ihre Klage auf Verfassungswidrigkeit des Gesetzes für Freitag, 19. Januar, an. Am Donnerstag war die Unterschrift von mindestens 43 der 128 Senator*innen gesichert. Es wird erwartet, dass auch die staatliche Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) noch mit einer Klage nachziehen wird.

Das äußerst umstrittene Gesetz überträgt dem Militär eine Vielzahl von Polizeiaufgaben und weitreichende Entscheidungsbefugnisse für den Einsatz im Inneren. Begründet wird dies mit dem notwendigen Kampf gegen die Drogenkartelle. Es gibt jedoch zahlreiche Befürchtungen, das Gesetz werde genauso dazu dienen, gegen soziale Proteste und Bewegungen vorzugehen. Beispiele hat das Militär dafür in der Vergangenheit immer wieder geliefert. Fehlende Transparenz und Rechenschaftslegung, die dem Militär durch das Gesetz möglich sind, werden ebenso scharf kritisiert. Praktisch alle nationalen und internationalen Menschenrechtseinrichtungen bis hin zur UNO hatten sich deswegen ausdrücklich gegen das Gesetz ausgesprochen. Das Gesetz verletzt laut Gegner*innen zahlreiche Verfassungsartikel, darunter mehrere Grundrechte. Auch das dem Senat zugeordnete Forschungsinstitut Belisario Domínguez (IBD) kommt in seiner Untersuchung zum Ergebnis, dass das Gesetz zur Inneren Sicherheit de facto die Aufhebung von Verfassungsrechten bedeutet und in der Verfassung niedergelegte Menschenrechte verletzt. Die Stadt Cholula stützt ihre Klage darauf, durch die Befugnisse für das Militär in ihrer Autonomie beschränkt zu sein.

Trotz der massiv vorgebrachten Zweifel hatte Präsident Enrique Peña Nieto das Gesetz noch vor Jahresende verkündet, statt sein mögliches Veto einzulegen. Über strittige Punkte solle falls nötig das Oberste Gericht entscheiden, wusch er sich die Hände in Unschuld. Verteidigungsminister Salvador Cienfuegos betonte, Marine und Heer würden sich der Entscheidung der Verfassungsrichter beugen. In einem Land, wo sich das Militär anders als in vielen anderen lateinamerikanischen Ländern stets - gegen die Garantie der Straffreiheit für das Vorgehen der Streitkräfte - der zivilen Macht unterordnete, wirkt diese eigentlich selbstverständliche Äußerung fast schon als unterschwellige Drohung. Kein anderer mexikanischer Verteidigungsminister hat sich in der Vergangenheit so oft "politisch" geäußert wie Cienfuegos. Für die Verabschiedung des Gesetzes zur Inneren Sicherheit war das Militär ebenfalls ungewöhnlich offensiv in der Öffentlichkeit eingetreten.

Bisher zehn Menschenrechtsorganisationen aus mehreren Ländern haben anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Inneren Sicherheit und der "Verschlechterung der Menschenrechtssituation im Land" im vergangenen Dezember das Internationale Mexiko-Observatorium gegründet. Ein Mitglied ist die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko [2].


Anmerkungen:
[1] https://www.npla.de/poonal/einsatz-des-militaers-im-inneren-legalisiert/
[2] http://www.mexiko-koordination.de/


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/welle-von-verfassungsklagen-gegen-umstrittenes-sicherheitsgesetz/


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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2018

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