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MELDUNG/008: Leiter türkischer Anti-Terror-Einheit als Zeuge geladen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 18. Januar 2010

Leiter türkischer Anti-Terror-Einheit als Zeuge geladen

Deutsche Justiz darf Folter nicht legitimieren


In der am heutigen Tage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) stattfindenden Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C ist der Leiter der Anti-Terror-Abteilung der Polizei Istanbul als Zeuge geladen. Damit soll der Leiter derjenigen politischen Abteilung der Polizei vernommen werden, die regelmäßig Folter als Mittel gegen politische Widersacher anwendet. Von dieser Faktenlage ausgehend wird in Deutschland politischen Flüchtlingen aus der Türkei auch heute noch Asyl zugesprochen, wenn ihnen wegen Überstellung an diese Abteilung Folter droht (z.B. Urteil des VGH Hessen vom 29.4.2009, Az. 4 A 676/07.A).

Gegen einen früheren Versuch, den türkischen Leiter der Antiterror-Einheit als Zeugen zu vernehmen, hatten die Verteidiger der Angeklagten heftigen Widerspruch eingelegt. Sie wollten die Akten der Ermittlungsverfahren gegen den geladenen Zeugen beiziehen lassen und drängten auf Aufklärung über dessen Verstrickungen in Folterpraktiken. Nach Angaben türkischer Anwälte wurden gegen den Geladenen mehrere Strafanzeigen wegen Folter gestellt. Trotz der Foltervorwürfe hat das OLG Stuttgart den türkischen Zeugen - unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes - heute erneut geladen.

"Eine Abschöpfung von unter Folter zustande gekommenen Informationen darf es in einem Rechtsstaat nicht geben," erklärte am Montag Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. Die deutsche Justiz dürfe Folter nicht legitimieren, indem sie für Folter Verantwortliche als Zeugen anhöre. Es handele sich um "Früchte eines vergifteten Baumes", die in einem Rechtsstaat nicht geerntet werden dürfen.

PRO ASYL fordert das OLG Stuttgart auf, die Vernehmung des türkischen Zeugen umgehend einzustellen.

Hinweis: Die Gerichtsverhandlung findet heute und morgen in der Außenstelle Stammheim des OLG Stuttgart statt.


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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 18. Januar 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2010