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MELDUNG/028: Gemeinsame Erklärung des Bundesjustizministeriums und der Deutschen Bischofskonferenz (BMJ)


Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich des Gesprächs am 15. April 2010 - Berlin, 15. April 2010


Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, haben sich heute zu dem vereinbarten Gespräch im Bundesjustizministerium getroffen. Erzbischof Zollitsch wurde vom Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Missbrauchsfragen, Bischof Dr. Stephan Ackermann, sowie von dem Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und dem Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, begleitet. Auf Seiten des Bundesjustizministeriums nahmen zudem die Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann und der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler teil. Die Beteiligten nutzten das Gespräch zu einem intensiven und konstruktiven Gedankenaustausch über den Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen.

Beide Seiten waren sich darin einig, dass es das vorrangige Ziel der katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. Im Mittelpunkt dieser Aufarbeitung müssen dabei immer die Opfer stehen, denen großes Leid zugefügt worden ist und die zum Teil als Erwachsene bis heute darunter leiden. Sie haben ein Recht auf eine ehrliche Aufklärung.

Erzbischof Zollitsch erläuterte die von der katholischen Kirche ergriffenen Maßnahmen. Die Bistümer haben bereits seit längerem jeweils eigene Ansprechpartner benannt, an die sich Betroffene mit ihren Anliegen wenden können. Seit dem 30. März 2010 steht den Opfern sexuellen Missbrauchs eine bundesweite kostenfreie Telefon-Hotline zur Verfügung. Diese Hotline ist in den letzten Tagen bereits von vielen Betroffenen in Anspruch genommen worden. Zudem werden schon unabhängige Berater eingesetzt. Erzbischof Zollitsch berichtete von den kürzlich veröffentlichten Klarstellungen des Vatikans zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der Kirche. Dort wird insbesondere auf der strikten Einhaltung des staatlichen Rechts bei der Aufarbeitung der Fälle bestanden. Die zuständigen Gremien arbeiten zudem bereits an einer Änderung der innerkirchlichen Leitlinien von 2002 zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs, um deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass Staatsanwaltschaften bei Verdachtsfällen frühzeitig eingebunden werden.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die von der katholischen Kirche bereits ergriffenen Maßnahmen. Sie machte deutlich, dass die in Arbeit befindliche Änderung der Leitlinien zum Ausdruck bringen müsse, dass innerkirchliche Maßnahmen die Aufnahme und Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen weder verzögern noch behindern dürften. Staatliche Behörden seien bei Missbrauchsverdacht einzuschalten. Sie begrüßte die Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen. Erzbischof Zollitsch bekräftigte, dass dem Opferschutz eine besondere Bedeutung beigemessen werde.

Der vom Bundeskabinett am 24. März 2010 eingesetzte Runde Tisch und die Berufung von Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann als unabhängige Beauftragte werden nach Auffassung beider Seiten einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass unter Beteiligung aller betroffenen Akteure eine nachhaltige Aufarbeitung der vergangenen Missbrauchsfälle gelingt und gleichzeitig Möglichkeiten der wirksamen Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch für die Zukunft entwickelt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass der Einsatz unabhängiger Berater zur Überwindung der Hemmschwellen der Opfer, erlittenen Missbrauch mitzuteilen, hilfreich sei.

Anlässlich des Gesprächs wurde vereinbart, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz auch an der Unterarbeitsgruppe aktiv beteiligen wird, die sich unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz mit der rechtlichen Aufarbeitung befasst. Neben der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs wird eine der zentralen Fragen dieser Unterarbeitsgruppe sein, wie das Leid der Opfer in den Fällen, die bereits verjährt sind, angemessen anerkannt werden kann.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15.04.2010
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz,
Harald Schütt, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2010