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MELDUNG/114: Erstes Strafverfahren in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Pressemitteilung vom 3. Mai 2011

ECCHR beobachtet das erste Strafverfahren in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch


3. Mai 2011 - Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart das erste Strafverfahren nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch. Angeklagt sind zwei ehemalige Rebellenführer der "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR) wegen der Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Jahren 2008 und 2009 im Ostkongo. ECCHR wird diesen Prozess beobachten und zu Fragen der erstmaligen Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches sowie der Behandlung von Sexualstraftaten in bewaffneten Konflikten vor deutschen Gerichten kritisch Stellung beziehen.

Generalsekretär Wolfgang Kaleck meint zum Prozessauftakt: "Das Stuttgarter Verfahren hat sowohl für die Region Ostkongo / Ruanda als auch für Deutschland eine eminent wichtige Bedeutung." ECCHR-Programmdirektorin für Gender und Menschenrechte, Anna von Gall, sieht in dem Prozess die Chance, "ein Zeichen im Kampf gegen die Straflosigkeit sexualisierter Kriegsgewalt zu setzen und internationale Forderungen und Standards im Umgang mit sexualisierter Kriegsgewalt umzusetzen".

Das ECCHR hat auf seinen Internetseiten zum Prozessauftakt Hintergrundberichte mit folgenden Schwerpunkten veröffentlicht:

- Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch - Ein Überblick
- Verpasste Chancen - Verfolgung von Völkerstraftaten in Deutschland
- Sexualisierte Gewalt in Konflikten vor nationalen Gerichten
- Internationale Regeln bei Verfahren sexualisierter Kriegsgewalt


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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Mai 2011
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) e. V.
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 BERLIN
Telefon: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ECCHR.eu
Internet: www.ecchr.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2011