Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/208: Kein Flickenteppich beim elektronischen Rechtsverkehr (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. September 2012

DAV: Kein Flickenteppich beim elektronischen Rechtsverkehr



Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, den "Flickenteppich" des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten auszubessern, bevor über Anschluss- und Benutzungszwang aller Anwältinnen und Anwälte nachgedacht wird. Die Energie des Gesetzgebers sollte sich darauf konzentrieren, zu einer bundeseinheitlichen Lösung bei der elektronischen Erreichbarkeit der Gerichte zu kommen, und zwar zu einem einheitlichen Termin.

Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht heute der Gesetzesentwurf der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Bayern und Sachsen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (Drucksache 503/12). Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Landesregierungen jeweils ab 2017 professionellen Anwendern wie der Anwaltschaft zwingend die elektronische Kommunikation mit den Gerichten vorschreiben können. Ab 2022 soll eine bundesweite Verpflichtung der Anwaltschaft zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in allen Verfahren in Kraft treten.

In der Begründung führen die Bundesländer aus, dass "weitere Anreize zur freiwilligen Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht ausreichen werden, um die professionellen Anwender in absehbarer Zeit und auf breiter Front zu einer Umstellung zu bewegen". Deshalb sei eine Nutzungspflicht vorgesehen.

Der DAV ist davon überzeugt, dass der elektronische Rechtsverkehr eine Chance für Anwaltschaft und Justiz ist. Das aber ist aus Sicht der Anwaltschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der elektronische Rechtsverkehr muss mit möglichst geringem technischen Aufwand in die Kanzleien eingeführt und betrieben werden können. Eine hohe Daten- und Rechtssicherheit muss gegeben sein. Wenn der elektronische Rechtsverkehr tatsächlich eine für die Anwaltschaft attraktive Form bekommen hat, wird auch kein Anschlusszwang notwendig sein.

Zum Thema elektronischer Rechtsverkehr wird der DAV am 8. November 2012 in Berlin ein ganztägiges Forum veranstalten, um die Vorstellungen der Anwaltschaft mit den rechtspolitischen Entscheidungsträgern zu diskutieren.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 18/12 vom 21. September 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2012