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MELDUNG/279: Tübinger Kriminologen evaluieren die "elektronische Fußfessel" (idw)


Eberhard Karls Universität Tübingen - 25.10.2013

Tübinger Kriminologen evaluieren die "elektronische Fußfessel"

Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen erhält den Zuschlag für ein Forschungsprojekt zur "elektronischen Aufenthaltsüberwachung"



In Tübingen wird die erste bundesweite Evaluation zur Anwendung der sogenannten elektronischen Fußfessel bei schweren Straftätern durchgeführt. Das neue Forschungsprojekt startet am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Gefördert vom Bundesministerium der Justiz werden der Direktor des Instituts, Professor Jörg Kinzig, und seine Mitarbeiter Anne Bräuchle und Alexander Baur die Anwendung und Funktionsweise der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, bekannt unter der Bezeichnung "elektronische Fußfessel", analysieren. Ziel des Forschungsprojektes ist es, eine Einschätzung der Anwendungs- und Wirkungsweise der Fußfessel sowie der mit ihr verbundenen Probleme zu erhalten.

Bundesweit werden derzeit etwa 60 Personen mit dieser Technik überwacht. Im Rahmen des Projekts werden deren Akten ausgewertet, aber auch persönliche Interviews mit Betroffenen geführt. Gleichzeitig berichten auch Richter, Bewährungshelfer und Polizisten den Wissenschaftlern von ihren Erfahrungen mit dem Überwachungsinstrument. Die Ergebnisse sollen für den Gesetzgeber eine Grundlage für mögliche rechtspolitische Folgerungen sein.

Die Fußfessel müssen verurteilte Täter tragen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, teilweise auch aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten. Die Fußfessel wird im Rahmen der Führungsaufsicht angewendet und soll zusammen mit anderen Maßnahmen helfen, die Verurteilten von einem möglichen schweren Rückfall abzuhalten. Die ehemals Inhaftierten sind verpflichtet, die Fußfessel am Knöchel zu tragen und sie nicht zu manipulieren. Einige dieser engmaschig überwachten Personen dürfen auch bestimmte Gebiete nicht betreten oder verlassen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wurde zum 1.1.2011 eingeführt und ist im Strafgesetzbuch in § 68b geregelt. Die Vorschrift ist eine Reaktion unter anderem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in denen einige Formen der Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt wurden. Die "elektronische Fußfessel" wird seither als Möglichkeit genutzt, die daraufhin Freigelassenen trotzdem weiterhin zu überwachen.

Das Institut für Kriminologie unter der Leitung von Jörg Kinzig ist bereits durch mehrere Studien zur Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter an die Öffentlichkeit getreten. Derzeit befindet sich ein weiteres großes Projekt der Tübinger Wissenschaftler in der Endphase. Darin wird die sogenannte "Führungsaufsicht" umfassend untersucht. Mit dieser Maßregel sollen ehemals Inhaftierte beim Übergang in die Freiheit einerseits gesichert, aber auch betreut werden.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution81

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Eberhard Karls Universität Tübingen, Antje Karbe, 25.10.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2013