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MELDUNG/353: Daimler Bremen - Rücknahme der Abmahnungen gefordert (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 10.02.2015

Daimler Bremen schüchtert Beschäftigte ein

RAV und VDJ fordern Rücknahme der Abmahnungen


Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V. und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. haben Kenntnis davon erhalten, dass 761 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Daimler Werkes in Bremen abgemahnt worden sind, weil sie am 11./ 12. Dezember 2014 nach einer Informationsrunde bei dem Betriebsrat über ein zwei Milliarden Euro schweres Sparprogramm, über geplante Fremdvergaben in Werkverträgen und Leiharbeit, spontan das Werk gemeinsam verlassen haben, um gegen die von dem Konzern beabsichtigten Maßnahmen zu protestieren.

Aus der öffentlichen Berichterstattung ist uns bekannt, dass den Sparmaßnahmen Milliardengewinne gegenüberstehen, die die Belegschaft im Jahre 2014 für den Konzern erarbeitet hat. Es erscheint uns unsozial und politisch wie wirtschaftlich verantwortungslos, wenn allein der Profit Grundlage für Unternehmerentscheidungen ist, die bestehende Arbeitsverhältnisse gefährden und prekäre Arbeit fördern. Die gegenwärtige höchstrichterliche Rechtsprechung erlaubt es den Arbeitsgerichten nicht, eine "Unternehmerentscheidung" auf ihre Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen, sondern lediglich darauf, ob eine solche Entscheidung offenbar unvernünftig oder willkürlich ist. Für die Unternehmensseite mögen die Sparmaßnahmen "vernünftig" sein, weil sie den Profit weiter in die Höhe schnellen lassen. Für die Seite der Beschäftigten aber sind sie unvernünftig und willkürlich und verabschieden sich von jeglichem Anspruch an eine "soziale Marktwirtschaft" und ein Mindestmaß an innerbetrieblicher Demokratie.

Die spontane Arbeitsniederlegung der Abgemahnten des Daimler-Werkes Bremen ist nachvollziehbar und berechtigt. Sie hat den Finger in die Wunde einer einseitig und ungezügelt an Profitmaximierung orientierten Konzernpolitik gelegt. Der laute und öffentlichkeitswirksame Protest dagegen ist notwendig und darf nicht Grundlage für Abmahnungen sein, die im Wiederholungsfall den Bestand der Arbeitsverhältnisse in Frage stellen können. Wir fordern Daimler auf, alle Abmahnungen unverzüglich zurückzunehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Februar 2015
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Telefon +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2015

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