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MELDUNG/366: Strafrechtslehrertagung - Was darf der Staat überhaupt bestrafen? (Universität Augsburg)


Universität Augsburg - Pressemitteilung vom 12. Mai 2015

Was darf der Staat überhaupt bestrafen?

Tagung von über 250 Strafrechtslehrern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg an der Universität Augsburg


Augsburg/HR/MH - Die Universität Augsburg freut sich, Gastgeberin der 36. Tagung der deutschsprachigen Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zu sein. Unter dem Themenschwerpunkt "Rechtsstaatliche Grenzen des Straf- und Strafprozessrechts" diskutieren die Professorinnen und Professoren vom 14. bis 17. Mai 2015 aktuelle Fragen wie die Öffentlichkeit von Strafverfahren oder die Bedingungen für Strafe überhaupt .

Zum 36. Mal treffen sich die Strafrechtsprofessorinnen und Strafrechtsprofessoren aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg zu ihrem großen, alle zwei Jahre abgehaltenen Kongress. Mit zahlreichen Gästen aus Übersee werden damit über 250 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren von Himmelfahrt an vier Tage lang über zentrale Themen ihres Faches diskutieren.

Es geht etwa um die Frage, was der Staat überhaupt bestrafen darf. Gibt es Grenzen oder ist der Gesetzgeber völlig frei? Darauf wird auch Bundesjustizminister Heiko Maas im Rahmen seines Vortrags auf der Tagung eingehen. Zur Zeit wird diese Frage beim Streit relevant, ob die Beteiligung am Suizid, gewerbsmäßig oder nicht, erstmals in Deutschland bestraft werden soll. Die klare Mehrheit der Fachvertreter hat sich mit einer Resolution vom 15.4.2015 unlängst dagegen gestellt.

Andere Themen unter dem Tagungsthema "Rechtsstaatliche Grenzen des Straf- und Strafprozessrechts" treffen das Strafverfahren. Was bedeutet der Grundsatz des fairen Prozesses heute? Darf die Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gehen, wohl wissend, dass die Beschuldigten noch als unschuldig zu gelten haben und dass diese öffentliche Bekanntgabe massiv die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen tangiert, bis hin zum "sozialen Tod"? Das hat sich etwa zuletzt in der causa Wulff und causa Kachelmann gezeigt, beide wurden letztlich freigesprochen. Oder muss nicht umgekehrt noch viel mehr Öffentlichkeit im Strafverfahren hergestellt werden, um das Vertrauen der Allgemeinheit in den Strafprozess zu gewährleisten? Solche Themen werden die Strafrechtswissenschaftler vier Tage lang beschäftigen.

Professor Rosenau, Vizepräsident der Universität Augsburg und Direktor des Instituts für die gesamte Strafrechtswissenschaft, freut sich trotz des Aufwandes, der mit einer solchen Veranstaltung verbunden ist, dass Augsburg die diesjährige Strafrechtslehrertagung ausrichten darf: "Dass die Juristische Fakultät erstmals in ihrer Geschichte eine der zentralen Großveranstaltungen der Rechtswissenschaft durchführt, zeigt die Wertschätzung, die der Augsburger Fakultät in der science community zukommt."

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Quelle:
Universität Augsburg
Pressemitteilung UPD 78/15 vom 12. Mai 2015
Pressestelle - Klaus P. Prem / Michael Hallermayer
Telefon: 0821/598-2094
E-Mail: klaus.prem@presse.uni-augsburg.de / michael.hallermayer@presse.uni-augsburg.de
Internet: www.uni-augsburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2015

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