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MELDUNG/427: BKA-Gesetz - Institut begrüßt Vorgaben für menschenrechtskonforme Sicherheitskooperation (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 20. April 2016

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz: Institut begrüßt Vorgaben für menschenrechtskonforme internationale Sicherheitskooperation


Berlin - Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir begrüßen, dass das Gericht auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei der Terrorismusbekämpfung dringt. Das ist gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel besonders wichtig. Das Gericht stellt klar, dass dem internationalen Informationsaustausch deutscher Sicherheitsbehörden dort Grenzen zu setzen sind, wo in den Empfängerländern Menschenrechtsverletzungen drohen und wo Daten in den Herkunftsstaaten menschenrechtswidrig erlangt wurden. Damit ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die beanstandeten Regeln des BKA-Gesetzes bis zum Sommer 2018 zu überarbeiten. Dabei sollten auch die Übermittlungsvorschriften der Nachrichtendienste überprüft und der bislang unregulierte Empfang von Informationen gemäß den Vorgaben des Gerichts rechtlich begrenzt werden."


Weitere Informationen:
Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=642&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=1dc40233512394ccc5c5f7d36b18e1f3

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. April 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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