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MELDUNG/506: 68. Deutscher Anwaltstag - Auseinandersetzung mit Gedenken an NS-Justizvertreter (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. Mai 2017

68. Deutscher Anwaltstag in Essen (24. bis 26. Mai 2017)

DAV: Auseinandersetzung mit Gedenken an mögliche Vertreter der NS-Justiz notwendig


Essen (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) würde es begrüßen, wenn insbesondere die Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes und der Gerichte in der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen Andenken an die NS-Justiz in den Gerichtsgebäuden überprüfen. Noch immer existieren Gedenktafeln wie eine im Gebäude des Bundesgerichtshofes, mit welchen Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedacht wird, die nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in sowjetischen Internierungslagern umkamen. Eine Aufarbeitung, welche Rolle die Personen gespielt haben, ist notwendig. Ein Gedenken an nationalsozialistische Amtsträger muss ausgeschlossen sein. Eine Überprüfung sollte nach Auffassung des DAV überall erfolgen.

"Zu einer glaubwürdigen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit gehört es, Gedenktafeln für NS-Juristen in Justizgebäuden jetzt abzuhängen oder eine andere Form des kritischen Umgangs mit ihnen zu finden", sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, einen Tag vor Beginn des 68. Deutschen Anwaltstages in Essen. "Der Bundesjustizminister und die Landesjustizverwaltungen stehen hier in der Verantwortung, finanzielle Mittel zur Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen, damit die Gerichtshöfe ihrer Aufgabe nachkommen können", so der DAV-Präsident. Der DAV begrüße die Anstrengungen des BGH, sich für eine Erinnerungskultur einzusetzen. Das BMJV habe dies mit der Rosenburg-Studie vorbildhaft getan. Das Präsidium des DAV hat eine entsprechende Resolution am Dienstag im Vorfeld des Anwaltstages einstimmig verabschiedet.

Ein Beispiel: Im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes des Bundesgerichtshofes, wenige Schritte neben dem Dienstzimmer des Präsidenten, befindet sich eine marmorne Gedenktafel mit der Aufschrift: "Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind." Die Tafel wurde im Oktober 1957 enthüllt und soll auf das Schicksal der von der sowjetischen Besatzungsmacht internierten Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltshaft aufmerksam machen.

"Wenn noch heute im Gebäude des Bundesgerichtshofes an belastete Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedacht wird, dann ist dies inakzeptabel", so der DAV-Präsident. Schellenberg weiter: "Es drängt sich unweigerlich die Frage auf: In welchen deutschen Gerichten stehen ähnliche Tafeln?" Hier sind auch die Landesjustizverwaltungen gefordert.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 2/17 vom 23. Mai 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2017

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