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MELDUNG/515: Livestreaming - Viele Jugendliche verstoßen gegen Gesetze (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 29. Juni 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Livestreaming: Viele Jugendliche verstoßen gegen Gesetze


Berlin (DAV). Livestreaming ist vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt geworden. Wer sich oder andere mit dem Smartphone filmt, kann die Filme über Plattformen wie Facebook weltweit in Echtzeit verbreiten. Dabei drohen allerdings rechtliche Risiken, informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).

"Viele Nutzer vergessen, dabei die rechtlichen Bedingungen zu beachten", warnt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. So ist das Livestreaming von einem Konzert beispielsweise nur mit Einwilligung des Veranstalters zulässig.

Auch die Persönlichkeitsrechte von anderen Menschen werden beim Livestreaming oft missachtet. "Wenn Sie von einer Party Bilder senden, sollten Sie die anderen Teilnehmer um Zustimmung bitten", rät Swen Walentowski. Wer sich durch solche Aufnahmen geschädigt fühlt, kann den Urheber verklagen.

Weitere Informationen über Livestreaming finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20/17 vom 29. Juni 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2017

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