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MELDUNG/534: Rote Hilfe e.V. erwirkt einstweilige Anordnung gegen den Verfassungsschutz (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 23.04.2015

Rote Hilfe e.V. erwirkt einstweilige Anordnung gegen den Verfassungsschutz

VS-Bericht Bremen 2016 darf in ursprünglicher Form vorerst nicht weiter verbreitet werden


Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Geklagt hat die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V., die in dem Bericht als "gewaltorientiert" bezeichnet wurde.

Der Tenor des Beschlusses lautet wie folgt: "Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet (...) es zu unterlassen, den von dem Senator für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2016 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form weiter zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit der Antragssteller dort als gewaltorientiert bezeichnet wird". Das Land Bremen muss ausserdem die Kosten des Verfahrens tragen.

Ob die Formulierung gänzlich aus dem Verfassungsschutzbericht Bremen 2016 entfernt werden muss, wird in einem Hauptklageverfahren zu klären sein. Die Behörde reagierte umgehend - und schwärzte den Begriff "gewaltorientiert".

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

"Als linke Solidaritäts- und Schutzorganisation verteidigen wir uns gegen den Vorwurf der 'Gewaltorientierung', weil er jeder Grundlage entbehrt. Seit Jahrzehnten ist die Rote Hilfe e.V. Teil der politischen Landschaft in der BRD, leistet rechtlichen Beistand für linke Aktivist*innen und realisiert politische Kampagnen für die Verteidung politischer Grundrechte. Dazu zählte unser Verein stets die Forderung nach der Freilassung politischer Gefangener wie auch den Protest gegen Grundrechtsverschärfungen. Genannt seien hier die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, die Verschärfungen des Asylrechts und die Verfolgung migrantischer Politiker*innen mithilfe der umstrittenden Paragrafen 129a/b. Auch wenn es aktuell gängige Praxis ist, linke Organisationen als 'extremistisch' zu bezeichnen, wird hier eine rote Linie überschritten. Aus diesem Grund ziehen wir vor Gericht.
Der Erfolg vor dem Bremer Verwaltungsgericht ist ein wichtiges Signal gegen die politischen Machenschaften der sog. Verfassungsschutz-Behörden und ein klarer Sieg für die politischen Grundrechte."

Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritäts- und Schutzverein und setzt sich gegen die Kriminalisierung und Überwachung linker Aktivist*innen ein. Seit seinem Bestehen fordert er die Auflösung des Verfassungsschutzes.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.10.2017
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2017

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