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MELDUNG/657: Zweite NetzDG-Änderung zeugt von Intransparenz und birgt Diskriminierungsgefahr (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Mai 2020

Zweite NetzDG-Änderung zeugt von Intransparenz und birgt Diskriminierungsgefahr

Statement von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Mitglied des Ausschusses Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Am Mittwoch berät der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Damit stehen derzeit in zwei parallelen Gesetzgebungsverfahren erhebliche Änderungen am selben Gesetz zur Debatte. Zum Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität, das sich auf das NetzDG etwa in Form von Meldepflichten an das Bundeskriminalamt auswirkt, hatte der DAV bereits ausführlich Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 6/2020). Parallel hält nun der zweite Gesetzentwurf weitere Verschärfungen des NetzDG bereit. Der DAV warnt:

"Bereits die Unübersichtlichkeit und mangelnde Transparenz der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren sind äußerst kritikwürdig. Hier wäre eine europäische Lösung sinnvoller gewesen.

Unabhängig davon sind einzelne Bestimmungen des Entwurfs problematisch: Netzwerkbetreiber werden sich durch neue Berichtspflichten dazu ermutigt sehen, mithilfe künstlicher Intelligenz bestimmte Inhalte systematisch zu sperren und zu löschen. Zusätzlich sollen sie darüber berichten, ob und inwieweit 'Kreisen der Wissenschaft und Forschung' anonymisierte Auswertungen und Analysen gesperrter Inhalte ermöglicht werden. Dies kann die Tendenz zur Überwachung von Netzinhalten und zur Unterdrückung unerwünschter, missverständlicher oder auch satirischer Meinungsäußerungen verstärken.

Zuletzt wird auch mit diesem Entwurf die bedenkliche Tendenz, Aufgaben der staatlichen Ermittlungsbehörden an private Unternehmen outzusourcen, weiter gefestigt."

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes entnehmen Sie bitte der DAV-Stellungnahme Nr. 11/2020.

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Quelle:
Statement vom 5. Mai 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

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