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MIETRECHT/089: Feuchtigkeitsschäden bei Hausverkauf nicht verschweigen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 30. September 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Feuchtigkeitsschäden dürfen beim Hausverkauf nicht verschwiegen werden


Saarbrücken/Berlin (DAV). Gravierende Feuchtigkeitsschäden darf der Hausverkäufer nicht verschweigen. Tut er dies, muss er für den entstandenen Schaden haften, selbst dann, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Über diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 9. September 2007 (AZ: 4 U 198/07 - 64) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Kläger kauften vom Beklagten ein Haus für 64.000 Euro. Drei Monate nachdem sie eingezogen waren, stellten sie massive Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer fest, die sich später im Wohn- und Kinderzimmer fortsetzten. Teilweise konnte man die Tapete einfach abziehen. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Nässe aus dem Keller kam und kalkulierte Sanierungskosten in Höhe von 11.000 Euro. Der Hausverkäufer verweigerte die Kostenübernahme und verwies auf einen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag.

Dies nützte ihm aber nichts. Nach Ansicht der Richter kannte der Verkäufer die Feuchtigkeitsschäden und hatte sie arglistig verschwiegen. Dann gelte der Gewährleistungsausschluss nicht mehr. Auch sei der "offenkundige Mangel" den Käufern nicht bekannt gewesen. Bei der einzigen Kellerbesichtigung sei dieser vollgestellt gewesen. Die Kläger hätten darauf vertrauen dürfen, dass ihnen ein solcher Mangel benannt würde.

Auch beim Hauskauf sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Miet- und Immobilienrechtsanwälte sowie weitere Informationen findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 34/08 vom 30. September 2008
DAV/ARGE MietR: Mietrechtstipps September 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2008