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MIETRECHT/092: Eigentümer kann Kopien der Nebenkostenbelege verlangen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Oktober 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Eigentümer kann Kopien der Nebenkostenbelege verlangen


München/Berlin (DAV). Der einzelne Wohnungseigentümer hat bei der Jahresabrechnung in der Regel gegen die Hausverwaltung einen Anspruch auf Erstellung von Kopien aller Einzelabrechnungen. Die Kosten für die Fertigung der Kopien muss er erstatten. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts München (9. März 2007; AZ - 32 Wx 177/06), auf den die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Einige Eigentümer einer Wohnungsanlage mit 62 Einheiten forderten den Verwalter auf, ihnen sämtliche Einzelabrechnungen für die Jahresabrechung in Kopie zur Verfügung zu stellen. Pro Kopie wollten sie 0,30 Euro erstatten. Der Verwalter weigerte sich.

Die Richter gaben den Eigentümern Recht. Sie müssten die Richtigkeit der Abrechnung prüfen können. Dabei hätten die Eigentümer auch einen Anspruch darauf, "im Rahmen der Einsichtnahme" von den Unterlagen Kopien fertigen zu lassen. Es sei ihnen nicht zuzumuten, handschriftliche Abschriften zu fertigen. Das Ansinnen sei auch nicht rechtsmissbräuchlich, da die Ablichtung der Einzelabrechnung für die Verwalterin keinen unzumutbaren Aufwand bedeute. Die vorgeschlagene Kostenerstattung hielt das Gericht für angemessen. Schikanös wäre ein Wunsch nach Kopien nur dann, wenn dieser sich auf nicht vorhandene oder nicht hinreichend bezeichnete Unterlagen gerichtet hätte.

In der Praxis bieten zahlreiche Verwaltungen lediglich an, die Unterlagen einsehen zu können. Auch gehen einige dazu über, die Abrechungen einzuscannen und in einem passwortgeschützten Bereich zur Verfügung zu stellen. In einem eventuellen späteren Prozess sind Kopien wegen ihres Beweiswertes wichtig. Bei Fragen rund um die Hausverwaltung sollte man sich daher anwaltlicher Hilfe versichern. Miet- und Immobilienrechtsanwälte in der Nähe findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 37/08 vom 21. Oktober 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein,
Monat Oktober
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2008