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MIETRECHT/150: Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 22. Januar 2010

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht


Waldshut-Tiengen/Berlin (DAV). Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650 Euro sitzen, wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutern.

Der Vermieter warf die Nebenkostenabrechnung für 2007 am Nachmittag (17:00 Uhr) von Silvester 2008 in den Briefkasten des Mieters. Er verlangte eine Nachzahlung von 650 Euro. Die Mieterin hatte ihren Briefkasten am Silvestertag bereits um 15:00 Uhr geleert und fand die Abrechnung erst am 2. Januar 2009. Sie klagte auf Feststellung, dass dem Vermieter kein Nachzahlungsanspruch zustehe.

Mit Erfolg. Der Vermieter habe die zwölfmonatige Abrechnungsfrist versäumt, so das Gericht. Grundsätzlich müsse eine Abrechnung nicht persönlich übergeben werden, sondern der Einwurf in den Briefkasten reiche aus. Damit dies aber fristgerecht geschehe, müsse dies vor der üblichen Leerung des Briefkastens geschehen. Der Einwurf am späten Nachmittag reiche hierfür nicht aus. Es bestehe auch keine allgemeine Übung, an Silvester besonders spät noch in den Briefkasten zu schauen, um etwaige Fristsachen noch rechtzeitig entgegen zu nehmen.

Hätte der Vermieter die Abrechnung persönlich übergeben, wäre dies fristgerecht gewesen, erläutern die Mietrechtsanwälte.

Informationen: www.mietrecht.net


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6/10 vom 22. Januar 2010
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des DAV
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2010