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MIETRECHT/253: Hauseigentümer haften für Brandschaden am Nachbarhaus (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - Berlin, 29. Oktober 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Versicherungsrecht

Hauseigentümer haften für Brandschaden am Nachbarhaus



Hamm/Berlin (DAV). Die Eigentümer eines Hauses haften auch dann für den Brandschaden am Nachbarhaus, wenn sie den Brand nicht verschuldet haben. Es reicht aus, wenn sie für die Ursache des Brandes verantwortlich sind. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. April 2013 (AZ: 24 U 113/12).

Nach einem Grillfest bei den Eigentümern eines Reihenmittelhauses brannte es nachts auf ihrem Grundstück. Da die Feuerwehr ein Übergreifen des Feuers auf zwei Nachbarhäuser nicht verhindern konnte, wurden diese beschädigt. Der Brand war entweder durch den Defekt einer elektrischen Leitung im Abstellraum, durch heiße Grillkohle oder Funkenflug entstanden.

Die Eheleute müssen für den Schaden an den Nachbarhäusern aufkommen, entschied das Gericht. Als Eigentümer haften sie, da der Brand von ihrem Grundstück ausgegangen sei. Sie hätten hinsichtlich der möglichen Brandursachen eine Sicherungspflicht gehabt. Daher treffe sie eine nachbarrechtliche Ausgleichspflicht, auch wenn sie den Brand selbst nicht unmittelbar verursacht hätten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 51/13 vom 29. Oktober 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2013