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MIETRECHT/381: Wenigermiete.de-Entscheidung des BGH stellt System der Beratungshilfe in Frage (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. November 2019

DAV warnt: Wenigermiete.de-Entscheidung des BGH stellt System der Beratungshilfe in Frage


Berlin (DAV). Das Urteil des BGH zu Wenigermiete.de stärkt zwar den Zugang zum Recht für Mieterinnen und Mieter, wirft aber auch Fragen auf. Nicht erwogen hat der für das Mietrecht zuständige Senat des BGH, dass es gerade im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt, kompetenten, unabhängigen und verschwiegenen Rechtsrat durch die Anwaltschaft zu erhalten. Nicht bedacht hat der BGH zudem, dass die Anwaltschaft besonderen Berufspflichten unterworfen ist. Sie leistet mit der Verpflichtung zur Übernahme von Beratungshilfemandaten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit. Das Beratungshilfesystem gerät durch die Entscheidung des BGH in eine Schieflage. Entweder müssen auch Legal-Tech-Anbieter verpflichtet werden, Beratungshilfe zu leisten. Andernfalls kann der Anwaltschaft dieses Sonderopfer nicht länger zugemutet werden.

Zur Debatte um eine Regulierung von Legal Tech weist der DAV darauf hin: Mit dem Urteil wird klar, dass eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht erforderlich ist. Für den außergerichtlichen Forderungseinzug öffnet der BGH den Markt für Legal-Tech-Anbieter in Form des Inkassodienstleisters. Mit der Einziehung der Forderung dürfen diese auch Rechtsberatung erbringen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/19 vom 27. November 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2019

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