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ÖFFENTLICHES RECHT/038: Keine Elektroreize bei Hundeausbildung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps der Deutschen Anwaltauskunft für den Monat Juni 2007

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Hunden dürfen keine Elektroreize verpasst werden


Berlin (DAV). Bei der Hundeausbildung ist der Einsatz von Elektroreizgeräten verboten. Die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin informiert über diese eindeutige Rechtslage mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2006 (AZ: - 3 C 14/05 -).

Der Kläger, Leiter eines Seminars für Hundeerziehung, wollte Elektroreizgeräte bei seiner Hundeausbildung verwenden. Mit solchen Geräte kann man Hunden mittels eines Senders im Halsband unterschiedlich starke Stromreize zufügen. Der beklagte Landkreis hielt das jedoch mit Verweis auf das Tierschutzgesetz für grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen und mit einem Sachkundenachweis zulässig. Gegen diese Entscheidung wollte der Hundeausbilder klagen. Nur die beiden obersten Stufen der von ihm benutzten Geräte seien schmerzhaft und bei sachgerechter Handhabung würden den Hunden keine erheblichen Leiden zugefügt, so seine Begründung.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte sich wie das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht auf die Seite des Tierschutzes. Die Richter betonten, dass das Tierschutzgesetz die Verwendung von Elektroreizgeräten bei der Dressur von Tieren generell verbietet. Dabei sei es unerheblich, wie die Geräte im Einzelfall gehandhabt werden - sind diese grundsätzlich dafür geeignet, erhebliche Schmerzen zu verursachen, dürfen sie nicht verwendet werden.

Dieser Mann zog vergeblich durch die Instanzen. Über Risiken und Chancen eines Prozesses informiert ein Anwalt. Spezialisten in allen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 35/07 vom 7. Juni 2007
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft für den Monat Juni 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2007