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ÖFFENTLICHES RECHT/102: Nur eingebürgerte Migranten dürfen wählen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. September 2013

DAV: Nur eingebürgerte Migranten dürfen wählen



Berlin (DAV). Die Bundestagswahl steht an, aber nicht alle können teilnehmen: Von rund 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland dürfen nur 5,8 Millionen wählen. Das sind neun Prozent aller Wahlberechtigten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) empfiehlt Migranten, sich einbürgern zu lassen und so die Politik im Land mitzubestimmen.

Über 1,6 Millionen Migranten sind in der Zeit von 2000 bis 2012 deutsche Staatsbürger geworden. Die meisten davon aus der Türkei. Seit 2009 steigt die Zahl der Einbürgerungen und lag im vergangenen Jahr bei 112.000. Dennoch lassen sich deutlich weniger Migranten eindeutschen als im Jahr 2000, als 186.688 Zuwanderer einen deutschen Pass bekamen.

Warum lassen sich nicht mehr Migranten einbürgern? Experten sehen als Grund dafür auch die hohen Anforderungen für Einbürgerungen an. Migranten müssen zum Beispiel sehr gut Deutsch sprechen, und sie müssen seit mindestens acht Jahren in Deutschland wohnen. "Für manche Migranten ist es schwierig, auf diese Zeit zu kommen. Angerechnet wird nämlich nur die Zeit, in der die Leute eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis hatten. Hat zum Beispiel ein Asylbewerber mit einer Duldung 15 Jahre in Deutschland gelebt, so wird diese Zeit nicht angerechnet", erklärt Rechtsanwalt Dr. Marco Bruns vom Ausschuss Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Weitere Bedingungen für einen deutschen Pass sind zum Beispiel: Migranten müssen einen Einbürgerungstest bestanden haben, von ihrer Arbeit leben können und dürfen keine Straftat begangen haben. Besuchen sie einen Integrationskurs, verkürzt sich die Zeit bis zu ihrer Einbürgerung um ein Jahr. Zuwanderer, die besonders gut Deutsch sprechen oder ehrenamtlich zum Beispiel in einem Sportverein mitmachen, können nach sechs Jahren deutsche Staatsbürger werden.

Deutscher Pass nach fünf Jahren

Für Bruns ist denkbar, Migranten regelmäßig bereits nach fünf Jahren einzubürgern. "Die Leute, die hierherkommen, wollen auch bleiben", betont er. "Da ist es nur realistisch, sie schnell einzubürgern. Die Einbürgerung ist ein ganz entscheidendes Element, um die Integration voranzubringen."

2010 hat sich der Ausschuss Ausländer- und Asylrecht des DAV in einer Stellungnahme mit dem Staatsangehörigkeitsrecht befasst und dafür plädiert, die Mehrstaatlichkeit besonders hier geborener Migranten dauerhaft hinzunehmen. "Für eine moderne Gesellschaft ist es ganz normal, dass Leute in mehreren Ländern verwurzelt sind", so der Frankfurter Rechtsanwalt. Aktuell würden die Realität und ein altmodischer Begriff von Staatsangehörigkeit weit auseinanderklaffen. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht sieht eine doppelte Staatsbürgerschaft oder Mehrstaatlichkeit eigentlich nicht vor. Nur bei Migranten, deren Herkunftsland sie nicht (z. B. Iran) oder nur unter unzumutbaren Bedingungen aus der Staatsbürgerschaft entlässt, und bei EU-Bürgern werden zwei Pässe toleriert. Nennenswerte Schwierigkeiten durch die doppelte Staatsbürgerschaft sind bei diesen Fällen bisher nicht aufgetreten.

Trotz mancher Hindernisse empfiehlt der DAV Migranten, sich einbürgern zu lassen. Denn die Einbürgerung ist eine Chance für sie, das Leben und die Politik in Deutschland mitzugestalten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33/13 vom 5. September 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013