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ÖFFENTLICHES RECHT/134: Insolvenzrechtsexperten mahnen sanierungsfreundliches Insolvenzsteuerrecht an (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 31. März 2017

Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
14. Deutscher Insolvenzrechtstag

Insolvenzrechtsexperten begrüßen noch für diese Legislaturperiode geplantes Gesetz nach Wegfall des Sanierungserlasses
Arbeitsgemeinschaft mahnt sanierungsfreundliches Insolvenzsteuerrecht an


Berlin (DAV/AG InsoR). Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen auf einer Veranstaltung des 14. Deutschen Insolvenzrechtstags einen konkreten Zeitplan für eine gesetzliche Regelung skizziert hat. Sie wird die unbefriedigende Situation nach Wegfall des Sanierungserlasses beenden (Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 28.11.2016).

"Für uns ist vor allem deswegen eine schnelle Lösung der Problematik wichtig, weil die Besteuerung von Sanierungsgewinnen erhebliche negative Auswirkungen auf die Sanierung von Unternehmen hat", betont Rechtsanwalt Jörg Sievers, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft. Bemerkenswert sei, dass nach Planung des Ministeriums bereits im April 2017 ein Gesetzentwurf vorgelegt werde. Ende April/Anfang Mai solle der Entwurf im Bundestag eingebracht werden, so dass der Bundesrat sich noch vor der Sommerpause mit der neuen Regelung befassen könne. Damit wäre gewährleistet, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könne.

"Wir freuen uns über die schnelle Reaktion. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung, die voraussichtlich Grundlage des Vorschlags sein wird, weist einige ergänzende Bestimmungen auf, mit denen wir nicht glücklich sind. Letztlich ist es aber wichtig, kurzfristig zu handeln, da sanierten Unternehmen erst dann ein Neustart ohne steuerliche Belastungen wegen der so genannten Sanierungsgewinne möglich ist", so Sievers. Erfreulich sei auch, dass wohl bereits informelle Abstimmungen zwischen Ministerium und EU-Kommission stattfänden, um europarechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Darüber hinaus appelliert die Arbeitsgemeinschaft an den Gesetzgeber, mittelfristig ein spezifisches, sanierungsfreundliches Insolvenzsteuerrecht zu schaffen.

Der BFH hatte in seiner Entscheidung den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums verworfen, der die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen vorsah. Es gebe keine Rechtsgrundlage für den Steuerverzicht. Damit verstoße der Erlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Hierdurch war eine schwierige Situation für die Unternehmen entstanden: Zunächst stimmen die Gläubiger gemeinsam und gleichberechtigt dem Sanierungsplan zu. Damit verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Ist das sanierte Unternehmen dann wieder 'normal' am Markt tätig, erhält es den Steuerbescheid. Durch ihn werden die im Zuge der Sanierung neu eingebrachten Finanzmittel, die für den Neustart benötigt werden, wieder abgesogen.

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

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Quelle:
Pressemitteilung Inso 4/17 vom 31. März 2017
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2017

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