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STRAFRECHT/460: Anwaltschaft gegen Strafkammertagsbeschlüsse - keine Beschneidung von Beschuldigtenrechten (DAV)


Statement des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin, 30. September 2017

Anwaltschaft wendet sich gegen Beschlüsse des Strafkammertages - keine Effizienzsteigerung durch Beschneidung von Beschuldigtenrechten!


Die in dieser Woche erhobenen Forderungen des Strafkammertages zielen darauf ab, allein durch die Beschneidung von Beschuldigtenrechten für eine Entlastung der Justiz Sorge zu tragen. Das kann kaum die Zukunft des Strafverfahrens sein.

Beispielhaft hierfür ist der Plan, die Rechtsmittel in erheblicher Weise einzuschränken. Wer die Sprungrevision abschaffen will und bei der Revision gegen Entscheidungen der kleinen Strafkammer eine zusätzliche Zulassung voraussetzt, der beschneide die Beschuldigtenrechte ohne Not.

Das Argument der Effizienz sollte nicht dazu genutzt werden, essentielle Verfahrensrechte von Opfern und Angeklagten ganz erhebliche einzuschränken.

Der Deutsche Anwaltverein steht einer ernsthaften Reform des Strafverfahrens offen gegenüber. Sie muss sich aber der strukturellen Schwachstellen des Strafprozesses annehmen. Der punktuelle Eingriff in die Verfahrensrechte des Beschuldigten nach dem Muster einer allein vom Beschleunigungsgedanken beseelten Sparpolitik tut das definitiv nicht.

Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg.

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Quelle:
Statement vom 30. September 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2017

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