Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. April 2019
DAV fordert Haftentschädigung von mindestens 100 Euro pro Tag
Statement des Vorsitzenden des Ausschusses Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck:
Der Verlust von Freiheit ist materiell nicht aufzuwiegen. Dennoch muss der Staat unschuldig Inhaftierten für ihre Haftzeit zumindest einen angemessenen symbolischen Ausgleich zahlen. Die derzeitige Pauschale von 25 Euro pro Tag ist deutlich zu niedrig. Zivilgerichte zahlen nach dem Reiserecht sogar für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit 75 Euro pro Tag.
Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt der Deutsche Anwaltverein seine Forderung, eine Haftentschädigung von mindestens 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung gesetzlich zu verankern. Am 18. April entscheidet der Bundesgerichtshof zu Entschädigung wegen Abschiebungshaft (AZ: III ZR 67/18). Der Kläger nimmt den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland auf eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Hafttag in Anspruch, insgesamt auf 2.700 Euro.
*
Quelle:
Statement vom 17. April 2019
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2019
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang