Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/204: Land haftet nicht für Unfall auf Flüsterasphalt (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) im Monat Mai 2007 - Berlin, 14. Mai 2007

Land haftet nicht für Unfall auf Flüsterasphalt


Berlin (DAV). Ein Land haftet nicht für einen Unfall, der sich auf sogenanntem Flüsterasphalt ereignet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az: 10 U 150/04).

Der Mann der Klägerin kam mit ihrem Wagen im Sommer 2001 auf der Ausfahrt einer Autobahn ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke, Baken und ein Verkehrsschild. Die Klägerin behauptete, ihr Mann habe wegen eines sehr langsamen, vor ihm von der Fahrspur auf die Verzögerungsspur wechselnden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten müssen. Der Unfall habe sich wegen des dort vorhandenen "Flüsterasphalts" ereignet. Dieser sei wegen Nässe glatt gewesen und es habe die gebotene "Griffigkeit" gefehlt.

Die Richter wiesen die Klage ab. Laut Gutachten gab es keine Zweifel an der erforderlichen Griffigkeit diese Flüsterasphalts. Der Sachverständige habe bei seinem Gutachten auch beachtet, dass es zum Zeitpunkt des Unfalls, geregnet hatte. An dieser Einschätzung ändere auch der Umstand nichts, dass das Land nach dem Unfall verschiedene Maßnahmen an dem Streckenabschnitt (Geschwindigkeitsbegrenzung, Aufrauen der Fahrbahnoberfläche etc) durchführte. Das Land habe plausibel vorgetragen, dass dies nur vorsichtshalber, wegen problematischer Griffigkeitswerte auf einzelnen Fahrbahnabschnitten - nicht jedoch auf dem Ausfahrtsstreifen - geschehen sei.

Flüsterasphalt hat Holräume, die den Schall der Fahrgeräusche "schlucken". Bei Unfällen sollte man sich über seine Rechte und Pflichten von einem Anwalt beraten lassen. Den Verkehrsrechtsanwalt in Ihrer Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 - 18 18 05 (0,14 Euro/Min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen. Sie können aber auch selbst im Internet suchen unter www.anwaltauskunft.de.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20/07 vom 14. Mai 2007
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Monat Mai 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2007